Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1985/0318
tionsschreiben über den Pfarrer, das so niederträchtig ist, daß es die Herrschaft
stillschweigend zu den Akten nahm18.

Horadam heiratete am 11. 1. 1731 eine Bürgerstochter aus Hofweier, Leode-
gard Rones, aus der Ehe gingen 7 Kinder hervor. Gestorben ist er 83jährig am
31. 8. 1771, also muß er 1688 in Erbach geboren sein.

Es wird kaum eine Gemeinde in der Lage sein, die Lehrer des 18. Jahrhunderts
festzustellen. Dank Schmautz und der Standesbücher können wir das für Hofweier
, wenn auch nicht lückenlos. In seinem schon einige Male herangezogenen
„Manuale" von 1758 führt Schmautz im Zusammenhang mit der Lehrerbesoldung
an: „Und haben Christoph Doli, Caspar Rudolf, Franz Anton
Bahr, Philipp Horadam und Klingenmeyer und folgende sie (= die Besoldung
) genossen". In dieser Aufzählung fehlen aber noch einige, die z.T. vor
Schmautz amtierten, z.T. aber auch zu seiner Zeit. Warum diese fehlen, entzieht
sich unserer Kenntnis. Die Lehrerliste, soweit feststellbar, lautet:

Johann Baumann, gest. 1680;

Johann Wilhelm Mehl, 1684 Taufe des ersten Kindes;

Johann Jakob Kayer, um 1700;

Franz Ignaz Hug, etwa von 1707 bis 1715;

Christoph Doli, 1715 bis 1722;

Caspar Rudolf und Franz Anton Bahr, 1722 bis 1728;

erwähnt wird noch ein Zapf 1728;

Philipp Johann Horadam, ab 1728 viele Jahre;

Christian Lang, erscheint von 1740 bis 1750 als Zeuge bei Beerdigungen im
Totenbuch; „Ludimagister".
Christian Benz, wie bei Lang 1749;
Klingenmeyer, sicher bis 1758;
Johann Michael Röderer, gest. 1757;

Franz Anton Obert, Schwiegersohn des Röderer, Heirat 1757.

Staat und Schule

Den Schluß soll eine kurze Darstellung der Entwicklung des Schulwesens bis
zum Ende des 19. Jahrhunderts bilden.

In der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts greift der Staat immer stärker in das
Schulwesen ein. So wurde z.B. 1770 vom Markgrafen August Georg in Baden-
Baden mit Zustimmung des Straßburger Ordinariates eine Landschulordnung
eingeführt, die unter anderem verfügte, daß ein geistlicher und weltlicher
Kommissar gemeinschaftlich die Lehrer prüfen (bisher der Pfarrer allein), daß
sie auch die Schulen einer Prüfung unterziehen und die Gehälter verbessert
werden19. Es wurden von der bad. badischen Regierung auch Lehrerseminare

318


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1985/0318