Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1985/0319
gegründet. Die Ausbildung dort genügte, um kleindörfliche Jugend zum Lesen,
Schreiben, Rechnen und Bibelkunde zu führen.

1771 kam die katholische Baden-Baden'sehe Markgrafschaft an die evgl.
Baden-Durlach'sche, die langsam, aber sicher eine starke Zentralisierung der
Verwaltung und auch des Schulwesens betrieb. 1790 erließ Markgraf Carl
Friedrich eine Verordnung, die die Befolgung der Schulordnung August
Georgs einschärfte, aber bereits zwischen Geistlichem und Weltlichem unterschied
. Nur soweit das Geistliche betroffen werde, sei Kommunikation mit
den Ordinariaten zu pflegen. Die Regierung überträgt den Lehrerdienst, setzt
den Lehrer ein oder ab, doch kann der Pfarrer dem Lehrer das Glaubensbekenntnis
abnehmen20. Es wird deutlich das Bestreben spürbar, die Kirche allmählich
ganz aus der Schule zu verdrängen. Die Kirche hat jahrhundertelang
den Dienst getan. Nun kann sie gehen!

1803 erließ die für Schulsachen zuständige Kath. Kirchenkommission in
Bruchsal — später die Kath. Kirchensektion in Karlsruhe (eine Abteilung des
Innenministeriums) eine umfassende Schulordnung für Trivialschulen (= Volksschulen
), die folgende Punkte enthielt21:

1. Der Unterricht ist fortdauernd, d.h. sommers wie winters;

2. die Schulpflicht ist bei Knaben vom 7. bis 14., bei Mädchen vom 7. bis
13. Lebensjahr;

3. Schulversäumnisse werden mit 12 bis 60 Kreuzern bestraft.

4. Schulaufseher sind die Kirchspielpfarrer, der Ortsvorstand und ein Kirchenältester
;

5. Schul-Oberaufseher sind bei den Katholiken „unsere verordneten Schulvi-
sitatoren", bei den Evangelischen „unsere Speziale oder Inspektoren";

6. Lehrgegenstände sind: Buchstabieren, Lesen, Schreiben, Rechnen, Singen,
biblische Geschichte, Materialien des Religionsunterrichtes.

1807 wurden alle Schulen der Generalkommission unterstellt. Die Schulaufsicht
übernahmen Kreisdirektoren. Es zeichnen sich bereits Spannungen zwischen
staatlicher und kirchlicher Schulaufsicht ab. Die Kirche wurde langsam,
aber sicher aus der Schule hinausgedrängt. Der Kulturkampf setzte 1876 den
Schlußpunkt, indem die Simultanschule die bisherige Konfessionsschule verdrängte
. Die Kirche hatte nur noch das Recht, den Religionsunterricht unter
eigener Aufsicht zu erteilen. In Gemeinden mit geschlossener katholischer
oder evangelischer Bevölkerung war das nicht zu spüren, da nur Lehrer dieser
Konfession angestellt wurden.

1809 errichtete der Staat in Rastatt das erste Schulpräparanteninstitut. Aber es
brauchte noch lange, bis die Gemeinden sich dazu verstanden, staatlich ausge-

319


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1985/0319