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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1985/0320
bildete Lehrer anzustellen. Sie vergaben die Lehrerstellen lieber an den, der
sich am billigsten anbot.

Mit der Übernahme der Schule durch den Staat wurde auch die Besoldung einheitlich
geregelt. Aber besser wurde sie damit noch nicht. Nach 1800 wurde
folgende Klassifizierung eingeführt:

1. Klasse, Gemeinden bis 500 Einwohner = 100 fl jährl.

2. Klasse, Gemeinden bis 1 500 Einwohner = 175 fl jährl.

3. Klasse, Gemeinden bis 3 000 Einwohner = 250 fl jährl.

4. Klasse, Gemeinden über 3 000 Einwohner = 350 fl jährl.

Erst 1845 erfuhr die 1. Klasse eine Aufbesserung und wurde der 2. Klasse
gleichgestellt. Auf Reklamationen, daß man mit 100 fl jährlich unmöglich leben
könne, wies die Schulbehörde darauf hin: der Lehrer auf dem Land hat
doch den Vorteil der reinen, guten Luft, dieser Vorteil sei unschätzbar!22.
1892 wurde schließlich das Ortsklassensystem aufgehoben und das Gehalt des
Lehrers nach dem Dienstalter festgesetzt.

In Hofweier läßt sich eine Lehrerliste in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts
nicht erstellen. In der zweiten Hälfte sind dann alle Lehrer greifbar.

Anmerkungen:

1 M. Hennig, Geschichte des Landkapitels Lahr. Lahr 1893. Der rechtsrheinische Teil der Diözese
Straßburg war in 3 Landkapitel (oder Landdekanate) eingeteilt: im Norden das Kapitel
Ottersweier, in der Mitte das Kapitel Offenburg, im Süden das Kapitel Lahr, das alle Pfarreien
südlich der Kinzig bis zur Bleich (Bistumsgrenze) umfaßte. Die drei Landkapitel waren wiederum
in einem bischöflichen Kommissariat zusammengefaßt, an dessen Spitze der bischöfliche
Kommissar mit Verwaltungsvollmachten stand, in der Regel ein Geistlicher des Kapitels.

2 W. Bartelt, Heimatkunde von Niederschopfheim. Freiburg/Br. 1964, S. 254.

3 PfAH

4 H. Braunstein, Chronik von Schutterwald. Offenburg 1974, S. 209/10.

5 Sie ist auch wörtlich in der Zeller Stadtgeschichte enthalten (Zell a.H.).

6 In allen Ordnungen für die Schulmeister ist die Aufgabe der Pflege des Chorals enthalten. Dazu
muß man wissen, daß bis in die Mitte des 18. Jahrhunderts der Gottesdienst fast nur in
lateinischer Sprache gehalten wurde, der gewöhnliche Sonntagsgottesdienst mit Choral des
Lehrers und einer Bubengruppe, an Festtagen figuraliter, d.h. es wurde eine lateinische Messe
mit Orchester aufgeführt. Erst unter dem Einfluß der Aufklärung wurden die Bestrebungen
der deutschen Liturgie mit deutschen Kirchenliedern immer stärker. Das deutsche Kirchenlied
war zwar nie ganz unbekannt, war aber früher in der Meßliturgie nicht erlaubt.

7 Gemeint sind die Quatembertage in der Advents- und Fastenzeit.

8 H. Brommer, Philipp Jakob Schmautz (1683—1763). Zum Leben des Hofweierer Erzprie-
sters, in: Ortenau 55/1975, S. 95—111.

9 Was mit „Bauernglocke" gemeint ist, läßt sich nicht eindeutig klären. Rief der Amtmann
oder Vogt zu einer Gemeindeversammlung, wurde mit der Glocke das Zeichen gegeben. Daneben
gab es aber auch das „Wetterläuten": wenn ein Gewitter am Himmel stand, sollten die geweihten
Glocken vor Schaden bewahren. Dafür erhielt der Mesner ja auch die Mesnergarbe.

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