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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1985/0356
Judengeleit und Judeneid in der Landvogtei Ortenau im
17. und 18. Jahrhundert

Hugo Schneider

In der l. Hälfte des 16. Jahrhunderts gehörte die Landvogtei Ortenau' als
Pfand gemeinsam den Grafen von Fürstenberg und dem Bischof von Straßburg
. 1551 erwarb Ferdinand I. von Österreich von Graf Friedrich den für-
stenbergischen Anteil und 1556 den bischöflich straßburgischen von Bischof
Erasmus von Limburg für das Habsburgerreich. Zu ihm gehörte sie jedoch
,,nicht aigentümlich", sondern war „allein pfandstuck vom Römischen
Reich." „Sie ist ain schön ansehnlich und nutzbar stuckh, welliche dem Haus
Österreich gleichwie Hagenow wohl anstet und dabey zu erhalten ist"2. Die
Landvogtei bestand aus den 4 Gerichten Achern, Appenweier, Griesheim und
Ortenberg, von denen das Gericht Achern das größte war. Sie bildete jedoch
kein einheitliches geschlossenes Territorium. Das Gericht Achern war von den
übrigen 3 durch das bischöflich straßburgische Gericht Renchen getrennt, und
das Aftergericht Ottersweier mit dem Gericht Lauf war umschlossen von
markgräflich badischem und bischöflich straßburgischem Gebiet. In verkehrspolitischer
Hinsicht besaß die Landvogtei eine gewisse Bedeutung, denn durch
sie zog die Landstraße von Frankfurt nach Basel, von der sich wiederum die
Straßen nach Straßburg und ins Renchtal abzweigten. In ihr gab es im Gegensatz
zur Herrschaft Hanau-Lichtenberg keine Juden3. In dieser saßen sie in
den Ortschaften Lichtenau, Freistett, Rheinbischofsheim und Bodersweier des
Amtes Lichtenau.

Die vier Gerichte waren den vorderösterreichischen Landen zugeteilt, und so
galten auch in ihnen die judenfeindlichen Bestimmungen des Habsburgerreiches
. Von 2 von ihnen soll im folgenden gehandelt werden.

Das Judengeleit

Es war den Juden untersagt, in der Landvogtei Handel zu treiben, ja überhaupt
Rechtsgeschäfte mit Christen abzuschließen. Darüber hinaus bestimmte
die „Reformation und Pollicey Ordnung in den 4 Gerichten der Landvogtei"4
vom Jahre 1608, daß sie das Territorium, seien sie zu Fuß oder zu Pferd, nur
in Begleitung eines Bewohners und zwar „stracks" durchziehen mußten. Wie
das durchzuführen sei, gibt die Reformation eingehende Bestimmungen.

Ein Jude, der aus der Markgrafschaft Baden oder Baden-Durlach sowie der
Pfalz kam, erreichte das Gebiet der Landvogtei zuerst in Ottersweier. Ab hier
war der Mesner von Maria Linden, Michael Seyler, als Begleitperson zustän-

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