Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1985/0359
den die Eidesformel Wort für Wort nach. Die angeführte Bibelstelle enthält
all die Flüche und Strafen, die Israel treffen werden, wenn es Gottes Gebote
nicht erfüllt. Nun sollen ihn die Strafen treffen, wenn er unrecht schwört. Er
soll ewig vermaledeit und verflucht sein, das Feuer von Sodom und Gomorrha2
soll ihn verbrennen, alle Flüche der Thora ihn heimsuchen. In früheren Fassungen
soll ihn der Aussatz befallen wie den syrischen Feldherrn Naaman
(2 Kg. 5). Die Erde soll ihn verschlingen wie einst Datan und Abiram aus der
Rotte Korach, die sich einst gegen Moses erhoben hatten (Num. 16,31). Wenn
schon der gläubige Jude aus Ehrfurcht den häufigen Gebrauch des Namens
Gottes ablehnte, dann empfand er den Hinweis auf Leviticus 26,14 als besonders
verletzend, da das vorangehende Kapitel 3,13 die Segen nennt für den,
der Gottes Gebote hält.

Da in der Landvogtei Ortenau keine Juden wohnten, sie außerdem keinen
Handel mit Christen treiben durften und keine Rechtsgeschäfte abschließen
konnten, ist es fraglich ob die Bestimmungen der Gerichtsverfassung von 1783
jemals angewandt wurden. Zwar halten sie sich noch in den überkommenen
Denkformen, aber sie sind ein Schritt hin zur rechtlichen und gesellschaftlichen
Gleichstellung der Juden.

Judeneid

„Ich N. Jud schwöre bei dem lebendigen Gott, der Himmel und Erde erschaffen hat, daß ich mit
reiner Wahrheit ohne Einengung oder Gebrauch einer Arglist, Betruges oder Verstellung, wie
auch ohne Rücksicht auf Schenkung, Gab, Neid, Haß, Feind- oder Freundschaft oder sonstigen
zur Unterdrückung der Wahrheit oder Gerechtigkeit gereichenden Absichten bestätigen können,
daß (hier folgt der Gegenstand des Eides) und wo ich unrecht schwöre, dann soll ich ewiglich vermaledeit
und verflucht sein und soll mich verzehren das Feuer, das Sodom und Gomorrha überging
und alle Flüche, die an der Thora geschrieben stehen, und solle mir der wahre Gott, der Laub
und Gras und alle anderen Dinge geschaffen hat, nimmer mehr zu Hilfe kommen in einigen meiner
Geschäften und Nöten, wann ich aber wahr und gerecht gesagt habe in dieser Sache, dann
helfe mir der wahre Gott Adonai."

Anmerkungen:

1 O. Kähni, Die Landvogtei Ortenau, in: Fr. Metz, Vorderösterreich. Eine geschichtliche
Landeskunde. 2. A. Freiburg/Br. 1967

2 O. Stolz, Geschichtliche Beschreibung der ober- und vorderösterreichischen Lande. Karlsruhe
1943, S. 155

3 GLA 129/32 Bezirksamt Achern: Historische Beschreibung der Ortenau

4 GLA 119/596

5 GLA 119 F 87

6 Judeneid, in: Jüdisches Lexikon, begründet von G. Herlitz und B. Kirschner Bd. III, Spalte
420

7 Männer von Gischon gibt es nicht. Es handelt sich wahrscheinlich um die Männer von Gibeon,
denen die Israeliten einen feierlichen Eid geschworen haben (Jos. 9,15)

359


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1985/0359