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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1985/0361
Der Rheinbischofsheimer Judenstein.

Aufn.: Hermann Kiefer

1. Die Juden müssen sich bei jeder Beerdigung in Kuppenheim einkaufen.
Von ihrem gesamten Vermögen müssen sie für die ersten hundert Gulden
des Vermögens 2 Gulden, vom zweiten Hundert 1 Gulden und für jedes
weitere Hundert 5 Schillinge bezahlen.

2. Müsse zur Unterhaltung des Familiengrabes jede Familie, wovon die Witwen
nicht ausgenommen sind, jährlich 3 Schilling 4 Pfennig entrichten.

3. Müsse für jeden toten Juden, der nach Kuppenheim überführt werde, in
Stollhofen 1 Gulden Leibzoll bezahlt werden.

4. Koste der Fuhrlohn je nach Witterung und Jahreszeit zwischen 5 und
6 Gulden, oft auch mehr.

5. Werde das Einkaufsgeld sowie der jährliche Unterhaltsbeitrag an den
Obereinnehmer der Judenschaft in Bühl bezahlt.

Am 20. Januar 1801 ließ Amtsvorsteher Wagner die Juden des Amtes Lichtenau
nach Bischofsheim zu sich kommen und eröffnete ihnen, daß „Serenissimus
Regens" die Erlaubnis zu einer Begräbnisstätte „gnädigst" gebe und jeder
einzelne dazu Stellung nehmen solle.

Die Neufreistetter Juden Jakob Kahn, David Simon, Michael Baruch, Salo-
mon Oppenheimer, Jakob David Hamel und Isaak Oppenheimer sagten einmütig
, daß sie sich für die gnädige Erlaubnis bedanken, daß aber kein Rabbiner
im Lande wäre, obwohl er nach ihren Gebräuchen erforderlich sei, und
daß der Rabbiner jährlich einmal an einem bestimmten Tag auf dem Friedhof
vor versammelter Judenschaft eine Rede halten müsse. Es wäre auch zu teuer,
zu jeder Beerdigung einen Rabbiner herbeizuholen. Da die hiesige Juden-

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