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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1985/0362
Schaft, außer drei Familien, von dem Kahnschen Geschlecht sei und diesem
nach jüdischen Gesetzen die Behandlung der Toten nicht nur verboten sei,
sondern auch das Gesetz in der Auslegung so streng sei, daß in einem Hause,
in dem ein Leichnam aufgebahrt, der Angehörige des Kahnschen Geschlechts
das Haus bis nach der Beerdigung verlassen müsse. Die Neufreistetter Juden
lehnten das Anerbieten auch deshalb ab, weil sie sich seit vielen Jahren, seit
ihrer Verehelichung in Kuppenheim eingekauft hatten und sie dieses Einstandsgeld
wohl nicht mehr zurückbekämen. Ein weiterer Hinderungsgrund,
das fürstliche Angebot abzulehnen, sei die Tatsache, daß die Herbeischaffung
der Grabsteine sie viel zu teuer zu stehen komme, weil die Steinbrüche zu weit
von hier entfernt, in Kuppenheim aber die Grabsteine ganz aus der Nähe bezogen
werden könnten.

Ähnliche Aussagen machten die Bodersweirer Juden Michel Wertheimer,
Auscher Benjamin, Michel Wertheimer jr., Low Wertheimer, Salomon Wertheimer
und Salomon Marx. Sie wiesen auf ihre geringe Zahl hin und bemerkten
, daß sie wenig zur Errichtung eines Begräbnisplatzes beisteuern könnten.

Die Judenschaft von Lichtenau Abraham Marx, Jakob Marx, Nathan Herz,
Seligmann Herz, Abraham Heyum, Theodor Joseph und Marx Herz lehnten
mit untertänigstem Dank ebenfalls ab. Sie wären, wie die Juden aus Neufrei-
stett, zum größten Teil von dem Geschlecht Kahn, und so wären sie dann verpflichtet
, bei Sterbefällen fromme Juden mit erheblichem Kostenaufwand zur
Behandlung der Toten herbeizuholen. Es würde die Errichtung eines Friedhofes
wie der Kaufpreis für den Platz und die dazu notwendigen Einweihungszeremonien
sehr teuer sein. Sie wären durch die Kriegsereignisse allesamt verarmt
. Jost Marx und Göld Isaak, die erkrankt waren, wie Samuel Marx, dessen
Kind todkrank und der das Haus nach jüdischen Gesetzen nicht verlassen
durfte, wurden später vernommen. Sie erklärten sich wie ihre Glaubensbrüder
aus Lichtenau mit der Errichtung eines Begräbnisplatzes nicht einverstanden.

Amtsvorsteher Wagner vernahm als letzter die Bischofsheimer Judenschaft.
Erschienen waren Low Simson, Hirsch Isaak, Low Abraham Kahn, Low
Abraham, Isaak Samuel, Caim Kahn, Moses Low, Isaak Abraham Kahn,
Low Lazarus, Samuel Lazarus, Isaak Meyer und Low Simon. Low Simson
sagte, daß er von der gnädigen Erlaubnis Gebrauch mache, wenn ein Judenfriedhof
hier errichtet würde. Alle anderen Bischofsheimer Juden lehnten das
Angebot mit untertänigstem Dank ab. Sie argumentierten wie die Lichtenauer
und Neufreistetter Juden, fügten hinzu, daß nur drei Familien in Bischofsheim
wären, die nicht von dem Geschlecht Kahn stammen würden, und daß es
ihr größter Wunsch sei, ihre Toten auch in Zukunft in Kuppenheim begraben
zu dürfen.

Da die gesamte Judenschaft das Angebot, einen Friedhof in Bischofsheim zu
errichten, ablehnte, bat Low Simson im März 1801 ein zweites Mal die
„Hochfürstliche Regierung" in Darmstadt, einen Begräbnisplatz anlegen zu

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