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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1985/0367
Die „KEWURA", das Ins-Grab-Legen, wurde durch die ehrenamtlichen
„KABRANIM", die „Beerdiger", vorgenommen. Man „kam zu einer KWU-
RE", oder man „ging auf eine LEWAJE", was ungefähr dasselbe bedeutete.
„Mit Schuh' und Strumpf zur KWURE gebracht", bedeutete, eines unnatürlichen
Todes gestorben zu sein. Der Ausdruck bezieht sich auf die Vorschrift,
wonach Getötete so, wie sie aufgefunden werden, zu begraben sind. Auch soll
alles noch sichtbare Blut samt der Erde im Sarg mitbegraben werden. Nach
aschkenasischem Brauch soll der Grabstein bis zum Ende des 11. Monats nach
dem Sterbetag aufgestellt sein. In Israel wird aus klimabedingten Gründen der
Stein bis zum 30. Tag fertiggestellt.

Auf einem Friedhof soll man nicht essen oder trinken. Auch soll man den
Friedhof nicht als Wegverkürzung benutzen oder Tiere dort weiden lassen. Es
sollen nur Gebete abgehalten werden, die mit den Pflichten gegenüber den
Verstorbenen notwendig sind. Andere Gebete werden als Verhöhnung angesehen
, denn „nicht die Toten rühmen Gott, und nicht die, die in die Gruft sinken
" (Psalm 115, Vers 17).

In manchen Friedhöfen wurden Männer und Frauen in getrennten Reihen
oder Reihenabschnitten begraben, Söhne nicht direkt neben ihren Eltern,
Kleinkinder manchmal zu Füßen ihrer Mütter oder Großeltern. Menschen, die
zu Lebzeiten in Feindschaft gelebt hatten, sollen nicht nebeneinander begraben
werden. Kinder wurden gewöhnlich in besonderen Reihen gebettet. Ihre
Gräber erhielten kleine Steine. Ganz am Rande des Friedhofs außerhalb der
Reihen bestattete man Menschen, die sich das Leben genommen haben. Nach
jüdischer Auffassung ist Selbstmord einem Mord gleich. Im Laufe der letzten
Jahrzehnte hat sich eine gewisse Toleranz ausgebreitet, und man findet heute
solche Gräber auch in anderen Teilen der Friedhöfe.

Zum Friedhof gehört eine Leichenhalle, die oft nur zur Leichenwaschung geeignet
ist; an größeren Orten waren es Gebäude, in denen der übliche HE-
SPED, die Trauerrede, abgehalten wurde. Alle Friedhöfe haben einen Wasserbehälter
oder eine Wasserleitung für das Übergießen der Hände. Alle Teilnehmer
sollen nach einer Beerdigung ihre Hände sofort waschen wie auch
nach jedem Besuch auf dem Friedhof.

Auf einem besonderen Platz des Friedhofs außerhalb der Reihen werden in
Tongefäßen untauglich gewordene Thorarollen und andere Bücher begraben.
Außergewöhnlich berühmten Rabbinern wurde eine solche Thorarolle mit ins
Grab gelegt: „er erfüllte wahrlich, was in diesem Buch geschrieben steht"
(Bab. Talmud).

Bis zur zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts waren Grabinschriften nur auf
Hebräisch zugelassen. Nach und nach wurde diese Vorschrift gelockert. Zunächst
wurden nur die Namen auf Deutsch eingemeißelt, sehr oft nur auf der
Rückseite der Steine. Dann gab es Steine in beiden Sprachen, bis im 20. Jahr-

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