Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1985/0388
Urkundlich läßt sich jedenfalls nachweisen, daß es auch weiterhin eine
„Schwanau" gab. Als nämlich die vertriebenen Geroldsecker nach 1504 wieder
heimkehrten und in ihre alten Rechte eingesetzt wurden, begannen sie ihre
Verhältnisse neu zu ordnen.

Damals wurde jenes Schwanau neu verlehnt und zwar an einen Ritter Jörg
Marx von Eckwersheim, wobei es sich wahrscheinlich um eine Erneuerung
eines bereits bestehenden Lehensverhältnisses handelte. Jener Belehnungs-
urkunde lassen sich einige Hinweise entnehmen, die etwas über den damaligen
Zustand der Schwanau verraten können. Verliehen wurde „der Burgstall mit
dem Burgstadel", wobei es sich beim „Burgstail" wohl um die Wohngebäude
, bei „Burgstadel" um die Wirtschaftsgebäude handelte; verliehen wurden
ferner „das halbe Brunnenwasser". Sich selbst behielten die Geroldsecker
den Wildbann in der Gegend vor, ferner das Recht der Verpfändung der Burg,
wobei sie um 200 Gulden wieder einzulösen wäre.

Literatur:

H. Schneider, Die Burg Schwanau, in: Burgen und Schlösser in Mittelbaden, Hrsg. von
H. Schneider. Ortenau 64/1984, S. 294

388


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1985/0388