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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1985/0405
sei zurückzuweisen. „Die guten Markgräfler Weine", meint Gläser, „werden
immer ihren Wert behalten."

Freilich könne man es niemanden verwehren, Geschmack an einem guten
Elsässer Wein zu finden. Im übrigen müsse für den badischen Weinbau auch
etwas getan werden. Neue und bessere Rebsorten müßten eingeführt werden,
dann würde es auch bessere Weinjahre geben, und die Einfuhr ausländischer
Weine werde von selber fallen.

Herbst seinerseits hatte ebenfalls auf die elende Lage der badischen Weinbauern
hingewiesen, die zunächst einmal durch Zölle geschützt werden müßten,
ehe sie an eine Verbesserung ihrer Weingelände denken könnten. Dies sei,
nach Herbst, wichtiger, als die Geschäfte weniger „Particuliers" zu fördern.

Bei aller grundsätzlichen Verschiedenheit in ihren Ansichten waren sich
Herbst und Gläser doch darin einig, daß die Behauptungen in Dürrs Bittschrift
übertrieben seien und daß nicht die Rede davon sein könne, der Lahrer
Weinhandel werde durch die neuen Zölle zugrundegerichtet.

Kammerrat Kaufmann in Karlsruhe, der bei der Verhandlung der Angelegenheit
ein gewichtiges Wort mitzureden hatte, kam nach reiflichem Abwägen der
in den beiden Gutachten entwickelten Gesichtspunkte zu dem Ergebnis, daß
der Zoll beibehalten werden müsse und nicht wieder aufzuheben sei.

Quellen:

Generallandesarchiv Akten Lahr 2011

405


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