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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1985/0442
Erläuterungen zur Karte

Es werden die um 1800 bestehenden Herrschaftsgebiete im heutigen
Ortenaukreis schematisch dargestellt. An der Wende zum 19. Jahrhundert
bestand noch die Zeit der Klein- und Kleinststaaterei, die wenige
Jahre später durch die territorialen Änderungen zur Bildung des Großherzogtums
Baden führte. - Der Begriff „Herrschaftsgebiet" bleibt etwas problematisch
, da er nicht immer für alle Territorien eindeutig durchgehend
auf Landes- oder Ortshoheit festgelegt werden kann. Die landesherrlichen
Rechte waren vielfältig. In einzelnen Gebieten gehörten beispielsweise
die Gerichtsbarkeit oder die Lehenshoheit einem anderen als die
sogenannten politischen Rechte (wie das Steuer- und Aufgebotsrecht
zum Heeresdienst), die die tatsächlichen Machtverhältnisse am besten
ausdrückten.

Als Kartengrundlage dient eine topographisch-schematische Darstellung
der Gemeinden einschließlich der bis 1975 selbständigen Orte. Der
heutigen kommunalen Verwaltungsgliederung ist die damalige territoriale
Zugehörigkeit durch verschiedene Farben zugeordnet. - Neben den
durchweg auch nach der Gemeindereform (im Ortenaukreis von 1971 bis
1975) noch bestehenden Gemarkungen werden weitere anhand des amtlichen
Verzeichnisses von 1935 berücksichtigt. Sie wurden in der Regel
als gesonderte Gemarkungen in den Gemarkungs-Atlanten der einzelnen
Gemeinden im letzten Jahrhundert ausgewiesen. Diese nunmehr historischen
Gemarkungen und Teilorte werden durch eigene Symbole mit den
heutigen Gemeinden verbunden. - Zeichen innerhalb der Orts-Signaturen
versuchen die herrschaftlichen Verhältnisse der jeweiligen Ortschaft
differenzierter darzustellen.

Die ehemaligen Waldgemarkungen sowie die Teile von vereinigten
Gemarkungen, die eine engere Zusammengehörigkeit durch ähnliche
Namensbezeichnungen ausdrücken (Durbach-Heimburg / -Gebirg, Freiste
« / Neufreistett, Kehl-Dorf mit Sundheim / Kehl-Stadt), werden in der
Karte nicht dargestellt.

Außerhalb des Ortenaukreises sind die Orte auf der Karte nur in Auswahl
aufgeführt, allerdings sind alle unmittelbar angrenzenden Gemarkungen
verzeichnet.


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