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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
66. Jahresband.1986
Seite: 122
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Mönche von ihrer Regel. 1239 gab deswegen Kardinal Otto als päpstlicher
Legat in Straßburg Reformstatuten für die zugehörigen Klöster heraus. Papst
Benedikt XII. ging noch weiter und schloß in seiner „Benedictina" genannten
Bulle „Summi magistri" 1336 sämtliche Benediktinerniederlassungen in
36 Provinzen zusammen, um die vorgeschriebenen General- und Provinzial-
kapitel durchzusetzen. Unsere Klöster kamen dabei zur Mainz-Bamberger
Provinz. Das Zusammengehörigkeitsgefühl der einzelnen Abteien blieb trotzdem
recht gering. Man hatte meist viel zu viel mit sich selbst zu tun, so daß der
Blick fürs Große und Ganze oft getrübt war. Erst als sich unsere Klöster um
Straßburg im Lauf der Zeit der sogenannten Bursfelder Union anschlössen,
gelang es, den alten Geist der benediktinischen Regel zu neuem Leben zu erwecken
und die Mönche wieder mit religiösem Schwung zu beseelen.

An und für sich kennt die Regel des hl. Benedikt keinen Verband mehrerer
Klöster untereinander; vielmehr besteht danach jede Abtei für sich. Und das
war bei den Abteien um Straßburg so bis ins 15. Jahrhundert hinein. Die kleineren
Priorate des Oberelsasses hatten sich zwar fast alle Cluny angeschlossen
, die Abteien des Unterelsasses und der Ortenau wurden jedoch erst später
von einer anderen, der Bursfelder Reformbewegung erfaßt. Die 1093 gestiftete
Abtei Bursfelde in der Diözese Hildesheim stieg von 1446 an bis zur Reformation
in einem geschickten taktischen Vorgehen bei Bischöfen und Fürsten zum
Haupt einer weitreichenden Benediktinervereinigung auf, der Ettenheimmün-
ster und Schwarzach schon bald beitreten wollten. Mit Einwilligung des Straßburger
Bischofs schaffte allerdings erst Schuttern 1490 als erstes Kloster den
Beitritt zur Bursfelder Union. Die anderen sechs Abteien folgten in zwei Schüben
bis 1607 nach. Wie Pater Paulus Volk, der verdiente Benediktiner-
Historiker, betonte, wurden solche Bewegungen durch den Einfluß des Konzils
von Trient auf das Ordenswesen (1563) sehr begünstigt. Nach den vielerorts
in den Klöstern herrschenden Wirren der Reformationszeit hatte man erkannt
, daß sich die Gründung von Kongregationen als Mittel zur Hebung und
Festigung der Ordensdisziplin eignete und schon bewährt hatte. Außerdem
war die einzeln dastehende Abtei oft schutzlos der Willkür weltlicher Klostervögte
und Machthaber ausgesetzt. Genau so fehlte allein die Kraft, sich gegen
Eingriffe kirchlicher Organe zu wehren. Aber zu einer Kongregation vereinigt,
vermochten die Klöster ihre Rechte wirkungsvoll zu vertreten und schließlich
auch zu behaupten.

In der Zeit von 1485 bis 1580 entstand im Unterelsaß kein einziges Kloster
mehr. Im Gegenteil waren damals Verluste zu verzeichnen. Das 17. Jahrhundert
schloß sich jedoch als ein Jahrhundert der katholischen Renovation an.
Die Bischöfe von Straßburg unternahmen tatkräftig alles, um im Sinn des
Konzils von Trient ihre Kirche zu erneuern, und riefen den Regularklerus zu
intensiver Mitarbeit auf. Weil 1561 das Münster und die Jung-St. Peter-Kirche
an die Straßburger Protestanten übergingen und 1573 bzw. 1597 der Sitz von
Domkapitel und Konsistorium nach Molsheim verlegt werden mußte, gewan-

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