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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
66. Jahresband.1986
Seite: 124
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1986/0124
Zitat erläutert, daß im Straßburger Diözesangebiet die Jesuiten unter völliger
Verkennung der Belange der monastischen Orden den Idealen ihrer Gesellschaft
Eingang bei den alten Orden verschafften. Die Dezentralisation der Benediktiner
mit den Exemtionsprivilegien zahlreicher Abteien war mit der straffen
Zentralisation der Societas Jesu nicht gut zu vereinigen. Daher unternahmen
es die Jesuiten über die Bischöfe, denen sie das Schreckgespenst der Einschränkung
, ja der Aufhebung ihrer Jurisdiktion an die Wand malten und die
sie so zur Bildung einer Diözesankongregation antrieben, Einfluß auf die Benediktinerabteien
zu gewinnen. Als erfolgreiche Vorkämpfer der Gegenreformation
fanden sie in ihren Bestrebungen Unterstützung und williges Gehör.

Widerspruch, Abneigung und Starrsinn waren erste Reaktionen in den Abteien
. Bischöfliche Visitatoren wurden sogar z.T. brüsk zurückgewiesen. Äbte
und Konvente wehrten sich energisch. Doch gegen den Willen des mächtigen
Fürstbischofs Leopold blieb alle Gegenwehr letztlich ohne Erfolg. 1621 hatten
die sieben Äbte in Molsheim zu erscheinen. Sie sollten über neue Statuten für
eine einheitliche und geeignetere Lebensweise beratschlagen und Vorschläge
einreichen. Es setzte ein Kampf um diese Statuten ein. Die heimischen Benediktiner
lehnten sich stark an Beispiele der französischen, spanischen, sizilia-
nischen und kassinesischen Kongregationen an und trachteten danach, die heilige
Regel einzuhalten und nur bei besonderen Bedingungen Milderungen vorzunehmen
. Der Bischof war aber nicht gewillt, den Äbten auch nur geringste
Freiheiten zu lassen. Er behielt sich für alle Änderungen und Beschlüsse zu
den Statuten die Approbation vor. Bischof Leopold legte es darauf an, seine
Benediktinerprälaten in die von den Jesuiten vorgeschlagene Abhängigkeit zu
bringen. Das erkannten die Äbte gut, erreichten jedoch keine Wendung des bischöflichen
Vorhabens mehr. Am 27. November 1623 mußten sich die sieben
Klostervorsteher'in Ebersheimmünster versammeln, um von Weihbischof
Peetz den Willen des Erzherzogs Leopold und Bischofs kundgetan zu bekommen
. Mit Tricks versuchten sie zwar, die Anerkennung und Inkraftsetzung der
neuen Statuten zu verzögern, Zeit zu gewinnen. Ein Jahr später, am 21. Oktober
1624, half jedoch nichts mehr. Wiederum in Ebersheimmünster wurden
den sieben Äbten die neuen Statuten ausgehändigt, Visitator und Kongregationssekretär
gewählt. Dieses erste offizielle Generalkapitel der neuen Straßburger
Benediktinerkongregation, die der in den Himmel aufgenommenen
Muttergottes geweiht wurde und sich später von 1742 an auch Congregatio Al-
sato-Brisgoica Ordinis Sancti Benedicti per Dioecesim Argentinensem nannte,
dieses erste Generalkapitel nahm die Statuten nur unter dem ausdrücklichen
Vorbehalt entgegen, daß eine päpstliche Bestätigung erfolge und die Klöster
von ihrem an Bursfeld geleisteten Eid entbunden würden. Doch damit sollte es
noch hundert Jahre bis 1728 dauern. Ein endlos scheinendes Ringen setzte ein,
bis das Ziel erreicht war und damit Hoffnungen auf eine Rückgliederung zur
Bursfelder Union für immer erloschen. Im 18. Jahrhundert waren es dann vor
allem Gengenbacher Äbte, und zwar der um den Wiederaufbau des Kloster-

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