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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
66. Jahresband.1986
Seite: 166
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werden. Der Bezugsrahmen für all diese Maßnahmen wurde das Dorf. Zur
Regelung des Zusammenlebens entwickelte die Dorfgemeinde in der Gebotsund
Verbotsgewalt ein eigenes Gesetzgebungsrecht. Verwaltungsorgane zur
Durchsetzung der dörflichen Gebote und Verbote wurden mit den dörflichen
Ämtern geschaffen; die Klärung von Normverletzungen erfolgte in erster Linie
über das Dorfgericht. Da sich herrschaftliche und genossenschafliche Elemente
im mittelalterlichen Dorf begegnen, ist der Anteil beider an den dörflichen
Organen je nach dem unterschiedlichen Kräfteverhältnis von Dorfgemeinde
und Dorfherrschaft verschieden. Das zentrale Organ bäuerlicher
Selbstverwaltung in der Dorfgemeinde bildete die Gemeindeversammlung, zu
der mindestens einmal jährlich alle vollberechtigten Gemeindemitglieder zusammentraten
. Zu den gewählten Amtsträgern und Beauftragten der Dorfgemeinde
gehörten vor allem der Bannwart, der Forstwart, der Wächter und der
Dorfhirte. An der Spitze der Dorfgemeinde stand ein Mann, der je nach Landschaft
Schultheiß, Ammann, Bauermeister oder Vogt genannt wurde.

Es wäre nun zweifellos eine verfehlte Annahme, wollte man sich die dörfliche
Gesellschaft des Hochmittelalters als eine homogene Gemeinschaft gleichgestellter
Bauern vorstellen; die Dorfbevölkerung weist vielmehr schon im ausgehenden
Hochmittelalter eine ausgeprägte Schichtung auf. Die Anbindung
der bäuerlichen Wirtschaft an den Markt verstärkte die soziale Differenzierung
und gab Bauern mit hoher Marktproduktion die Möglichkeit, Einkommen
und Besitz zu vergrößern. In fruchtbaren Landschaften wie dem Breisgau
und der Ortenau, wo sich intensive Marktbeziehungen zum aufblühenden
Städtewesen entwickelt haben, kam es daher zu einer deutlichen Besitzdifferenzierung
zwischen armen und reichen Bauern. Aufgrund einer günstigen
Quellenlage, die vor allem auf den Angaben des Tennenbacher Güterbuches
beruht, läßt sich die Sozialstruktur des Breisgaudorfes Mundingen bei Emmendingen
gut analysieren32. Infolge des starken Bevölkerungswachstums ist
die Einwohnerzahl dieses Dorfes stark angestiegen, so daß Mundingen um
1300 etwa 300 Bewohner aufweist. Hier wie an anderen Orten, wo intensive
Getreidewirtschaft und arbeitsaufwendiger Weinbau betrieben wird und die
Sitte der Realteilung zu einer starken Güterzersplitterung geführt hat, sind somit
Dörfer von einer beachtlichen Größe und Ausdehnung herangewachsen.
Eine zunehmende Tendenz zur Bodenzersplitterung zeigt sich besonders in
den altbesiedelten Orten mit Gewannverfassung: betriebsmäßig dominieren
vielerorts bereits die kleinbäuerlichen Anwesen, die im Zuge der Auflösung
des Fronhofsystems durch fortgesetzte Teilung von Salländereien und Hufen
entstanden sind. Die Angehörigen der bäuerlichen Oberschicht von Mundingen
sind vornehmlich Inhaber der größeren Höfe, der Fron- und Dinghöfe.
Außer ansehnlichem Grundbesitz gehören zu diesen Höfen repräsentative
Wohnhäuser und umfangreiche Wirtschaftsbauten mit Scheunen und Stallungen
. Aus der bäuerlichen Oberschicht kommen in der Regel auch die Dorfvorsteher
und die Mitglieder des Dorfgerichts. Im Laufe des 13. Jahrhunderts

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