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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
66. Jahresband.1986
Seite: 181
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verkauften, war relativ bescheiden. Auch hatten sie nie die eigene Gewerbeproduktion
aufgegeben. Es eröffnete sich ihnen sogar die Möglichkeit, ihren
Besitz durch frei gewordenes Land auszubauen33". Für die meisten bäuerlichen
Betriebe bedeuteten nun die in Geld fixierten Leistungen an den Grundherrn
eine schwere Hypothek34. Durch die bereits angesprochene Feudalkrise wurde
von Seiten der Grundherren der Druck auf die Bauernschaft noch weiter erhöht
. Denn der Adel versuchte, den Schwund seiner Einkünfte durch immer
neue und höhere Abgaben auszugleichen35. Hinzu kommt, daß sich die Dorfgemeinschaften
seit dem 13. Jahrhundert immer mehr mit den aufkommenden
Territorialherrschaften auseinanderzusetzen hatten, die mit dem Ausbau
einer neuen landesherrlichen Gerichts- und Verwaltungsorganisation in die
strukturellen und sozialen Verhältnisse auf dem Land eingriff. Zunächst hatte
dies eine gewisse Vereinheitlichung der Rechtslage zur Folge. Aber inwieweit
dies eine Nivellierung der Bauernschaft mit sich brachte, muß noch im einzelnen
untersucht werden36. Aber mit der Verfestigung der Landesherrschaft
wurde nun auch die Landbevölkerung zu den feudalen Lasten, d. h. zu den direkten
und indirekten Steuern herangezogen, wodurch zusätzliche Belastungen
entstanden. Die Herrschaft anerkannte das Dorf als politisch-sozialen
Verband an, machte es aber zugleich in seiner Gesamtheit für eventuelle Zinsverluste
und verlassene Bauernstellen haftbar37. Durch den spürbaren Bevölkerungszuwachs
im letzten Drittel des 15. Jahrhunderts38 deutet sich eine Stabilisierung
des Agrarmarktes und damit ein Anstieg der Getreidepreise an39.
Der Bauer geriet zwischen die Mühlsteine der Feudal- und Agrarkrise. Neue
Landflucht und weitere Verödung der Bauernstellen waren die Folgen40. Eine
andere Folge waren soziale Unruhen auf dem Lande, da viele Bauern eine
Minderung ihrer Rechtsstellung hinnehmen mußten. Der einst so stolze Bauer
des 13. und 14. Jahrhunderts war wieder in die Abhängigkeit der Grund- und
Territorialherrschaft geraten. Abgabendruck und Unwille über die rechtlichen
Verhältnisse bestimmten das Lebensgefühl des Bauern seit der Mitte des
14. Jahrhunderts.

Werfen wir einen Blick auf die spätmittelalterliche Dorfgemeinschaft. Mit der
fortschreitenden Auflösung der Fronverfassung lockerte sich auch die soziale
Differenzierung des Bauern nach dem Rechtsstatus42. In den Dörfern fanden
sich die Bauern der verschiedenen Grundherren allmählich zu einer Dorfgemeinschaft
zusammen. Die geburtsständische Unterscheidung nach Freien
und Unfreien, nach Zinsleuten, Halbfreien und Leibeigenen verlor an Bedeutung
und ermöglichte es, daß sich bis zum Ende des 13. Jahrhunderts ein nach
außen relativ einheitlicher Bauernstand entwickelte. An Stelle der alten personenrechtlichen
Abstufung gewannen mit Beginn des 14. Jahrhunderts die
wirtschaftlichen Unterschiede immer mehr an Bedeutung. Der Einbruch der
städtischen Geldwirtschaft und der Wirtschaftsaufschwung im 14. Jahrhundert
verstärkten diesen Prozeß der sozialökonomischen Differenzierung innerhalb
der Bauernschaft. Der Abstand zwischen reichen und armen Bauern ver-

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