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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
66. Jahresband.1986
Seite: 242
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1986/0242
Der Scharfrichter und Wasenmeister
zu Memprechtshofen

Ludwig Lauppe f

In den Händen der Grundherrschaft lag die Gewalt über Tod und Leben.
Sinnbild der grundherrlichen Gerichtshoheit war der Galgen, das Hochgericht
.

Bei der Aufrichtung eines neuen Galgens waren nach Anweisung Kaiser Karls V.
„Peinlicher Gerichtsordnung", Artikel 215/216, gewisse Förmlichkeiten zu
beobachten. Danach galt in der Grafschaft Hanau-Lichtenberg als Herkommen
, dieses Geschäft auf die bestimmte Zeit vom gesamten Gericht ohne Unterschied
der Handwerker oder Bauern ordentlich und mit gebührendem Respekt
vornehmen zu lassen. Das Holz wurde von den Untertanen des Gerichtsbezirks
, Bürgern und Schirmverwandten, in der Fron gefällt und beigefügt,
den Zimmerleuten aber der Taglohn gegeben. Ein belehrender Vortrag, wie
hochnötig dergleichen öffentliche Gerichtsstätten zur Abschreckung und Bestrafung
der Bösen seien, ging der Aufrichtung voraus. Danach wurde wiederum
eine kurze Abdankung gesprochen mit ausdrücklichem Vermelden, daß
solche Handanlegung keinem an seiner Ehre zu einigem Nachteil abträglich,
bei Vermeidung 25 Pfund (Pfennig) Strafe, und ihnen für die angewandte
Mühe der übliche Trunk gereicht werden sollte.

Der Geist der Rechtsprechung war bisweit ins 18. Jahrhundert hinein hart und
roh; das zeigt sich in der häufigen Anwendung der Todesstrafe:

Der Mörder wurde enthauptet, der Dieb gehängt, die Hexe verbrannt.

So verlangte es das Herkommen. Die Richtstätte des ehemaligen Amtes Lichtenau
, das Hoch- und Halsgericht, der Galgen, lag an der Landstraße gegen
Scherzheim (Galgenfeld). Die gebräuchlichste Todesstrafe war der Tod durch
das Schwert.

Der Däumel oder Streckturm hielt den Übeltäter in Haft. Das Verfahren war
denkbar kurz. Die Verkündigung des Todesurteils geschah durch den Amtmann
oder einen anderen Beamten in Gegenwart eines oder mehrerer Geistlichen
. Unter ihrem Zuspruch trat der Verurteilte seinen letzten Gang an. Auf
dem Richtstuhle, einem derben Eichensitz mit niedriger Lehne, empfing er
den Todesstreich. Der mit Stroh ausgelegte Schinderkarren nahm die Leiche
auf. Ein christliches Begräbnis blieb versagt. Gerichtsprotokolle sind nicht
mehr vorhanden; einzelne Kirchenbucheinträge berichten:

Buchsweiler 1606: „den 9. Mai ist allhie Caspar, Simon Urbans Sohn von Willstedt,
von wegen vielfeltiger und greßlicher Schand, so er mit Pferd und Hunden getrieben,
zum Feuer verdampt, aber auf fleißig Bitten erstlich mit dem Schwert gerichtet und

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