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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
66. Jahresband.1986
Seite: 246
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breiter Klinge und Doppelschneide eine Gesamtlänge von 1,12 m, die Klinge
mißt 87 cm. Der Griff ist groß, um mit beiden Händen geführt zu werden und
besteht aus einem Messinggeflecht. Die Querstange ist ebenfalls aus Messing
gewunden. Im oberen Drittel der scharf geschliffenen Klinge ist auf der einen
Seite eingraviert:

IHR HEREN STEUREN DEM UNHEIL
ICH EXEQUIRE IHR URTEIL

Auf der anderen Seite:

WAN ICH DAS SCHWERT TUE AUFHEBEN
WUENSCHE ICH DEM SUENDER DAS EWIG LEBEN

Das Schwert wiegt etwa zehn Pfund und steckt in einer ledernen Scheide. Eine
Jahreszahl fehlt, doch dürfte es gegen 300 Jahre alt sein.

Zu den Aufgaben des Scharfrichters gehörte auch, Hexen zu verbrennen.
Menschen, besonders Frauen, von denen man glaubte, daß sie sich dem Satan
verschrieben haben und im Bunde mit ihm Zauberkünste zum Schaden der
Umgebung ausübten. Auch in der Grafschaft Hanau-Lichtenberg trieb der
unselige Hexenwahn sein Unwesen6. Leider ist das in der Stadtschreiberei
Lichtenau aufbewahrte „Amtsprotokoll, darin allerhand Mesiven peinliche
Aussagen zu finden 1624/1641", also aus den großen Jahren der Hexenverbrennung
verlorengegangen.

Während aber in den benachbarten Herrschaften viele Scheiterhaufen aufloderten
, scheint man im Hanauerland nüchternen Sinn bewahrt zu haben.
Denn die Behandlung etlicher aus den Akten bekannt gewordener Fälle läßt
den Schluß zu, daß Hexenverbrennungen kaum vorgekommen sind. So war
Amelia, Clauß Manßhardts von Diersheim Hausfrau, im März 1605 ,,umb
verdacht Hexerei wegen" zu Lichtenau in Haft gesetzt worden. Nachdem der
Stadtschreiber der Kanzlei Buchsweiler mündlichen Bericht erstattet hatte, erging
an Amtmann Moritz von Kageneck der Befehl:

„Weill dann kein neue Inticia oder anzeigung zue fernerer Tortur vorhanden,
als wollet Ihr solche der gefengtnüs erledigen undt nochgehents unsers gn.
Herrn Grave Johann Reinhardten zu Hanau landtschaften, sowohl dieser, als
jenerseits des Reyhns, bey zwo meylen mit hinein zu kommen, verweyßen,
undt werdet Ihr Ihrer nahrung halben die gebür ihr folgen zu lassen, wohl wissen
" (Lichtenau Konv. 2).

Statt Verbrennung Landesverweis mit Sicherung des Lebensunterhaltes,
konnte wohl mit der Zeit auf Bitten in eine Geldstrafe umgewandelt werden!

Auch die Vertreter der lutherischen Kirche erlagen dieser Geistesverwirrung, wie sich
nachfolgend zeigt. Anno 1594 beschuldigte M. Wendelin Ulrici7, Pfarrer zu Auenheim,
ein Thüringer aus Remda, Barthel Stettenberg, den Schneider und seine Mutter Margaret
, der Zauberei verdächtig zu sein. Deshalb befragte er sie im Beisein des Schultheißen

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