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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
66. Jahresband.1986
Seite: 249
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auch deswegen etlich Wochen im Thum gelegen, hat in der Krankheit kurz vor
ihrem Ende das hl. Abendmahl empfangen und bezeugt, daß man ihr dazumal
unrecht gethan." Demnach hatte man sie laufen lassen. Unschuldig waren sie
alle gewesen!

Die in den schweren Kriegsjahren entwurzelten Menschen unserer Dörfer verfielen
geistiger und sittlicher Verwahrlosung, empfänglich für Haß und Hysterie
. Im Elend auf dem Haggrün, einem Rheinwörth, beschimpften geflüchtete
Freistetter Weiber einander mit Hure und Hexe. Wen will es da wundernehmen
, daß schon die Jugend an der Hexenpsychose erkrankt war und mit verfänglichen
Reden um sich warf? 1638 berichtet Schultheiß Phillip Würfel zu
Freistett über einen mit der Hexerei verhafteten Buben von sieben Jahren!
Nach dem derselbe unter Zuziehung des Gerichtsschreibers verhört und die
Zeugen vernommen waren, ließ man ihn gesondert verwahren, auch wegen
Diebstahls von Kommißbrot der kaiserlichen Soldaten mit Ruten streichen.
Da der Bub aber wegen seiner Jugend nicht mit der Leibesstrafe bestraft werden
konnte, sollte sich der Schultheiß seiner versichern und sein Gut so verwalten
, daß er daraus verpflegt werden möchte. (G 6345). Diesen Bescheid
gab die bischöflich-straßburgische Regierung in Zabern, da das Hanauerland
mit Ausnahme des Gerichts Lichtenau inzwischen als Bistumslehen eingezogen
war und 1637/1645 vom bischöflich-straßburgischen Amt Oberkirch verwaltet
wurde. Den 8. Februar 1645 bat Anna, Diebold Walthers Hausfrau zu
Freistett, das Amt Oberkirch um öffentlichen Widerruf und schriftlichen
Schein, weil Schwager und Schwägerin sie in der ganzen Gemeinde verschrieen
hätten, ihren Sohn, den sie dreiviertel Jahre in Kost gehabt und der jüngst zu
Oberkirch hingerichtet worden sei, das abscheuliche Laster der Hexerei gelehrt
zu haben. Auch der Schwager Hanß Walther ersuchte um Justiz. Hierauf
ward der bischöfliche Amtsverwalter angewiesen, Erkundigungen einzuziehen
, „und da es sich nicht befände, daß sie solches Mensch ist, wie der Junge
in seiner Aussage bekennt", sollte ihr willfahrt werden.

Laut Zaberner Bescheid wurde das Begehren rund abgeschlagen, der Gemeinde
aber Stillschweigen auferlegt (G 6347). Die bischöflichen Räte wollten auf
die beiderseitige Klage nicht mehr eingehen. Hatte man genug des Greuels erlebt
? Es begann da und dort zu tagen. Die Oberkircher Gerichtsprotokolle
wüßten wohl Genaueres auszusagen!

Anmerkungen

L. Lauppe war Lehrer an verschiedenen Stellen: Mannheim, Rastatt, Gundelfingen,
Schallstadt. Geboren und begraben in Lichtenau.

1 Feßler gab es um 1600 auch zu Freistett und im Abtsstab Schwarzach. Die heutigen Feßlerfa-
milien zu Scherzheim und Lichtenau haben als Stammvater den Schweizer Einwanderer Georg
Andreas Feßler, einen Zimmermann, von Kerzers (?) im Berner Gebiet, um 1725 zu Scherzheim
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