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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
66. Jahresband.1986
Seite: 257
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bekanntlich so fruchtbaren Rheinschlamm, welcher die Vegetation dieser und
jeder anderer Pflanze so sehr begünstigt." Die Bewohner des Stabes besuchten
gegen Ende Oktober und noch im November die Offenburger, Gengenbacher
, Oberkircher, ja sogar die Haslacher Wochenmärkte und versähen somit
das flache Land, wie die Gebirgsgegenden mit dem für eine Haushaltung so
unentbehrlichen Weiß- oder Sauerkraut, wofür sie bedeutende Summen zurückbrächten29
.

Die Stabsgemeinde Goldscheuer — ein Bestandteil der Landvogtei Ortenau

Die flüchtige Bemerkung, daß die Dörfer Marlen, Goldscheuer, Kittersburg
und der Weiler Waseneck „seit dem 14. Jahrhundert" unter dem Namen
Stabsgemeinde Goldscheuer ein Bestandteil der „österreichischen Landvogtei
Ortenau" gewesen seien30, bedürfte keiner Korrektur, da Schäfer 1941 selbst
darauf hinwies, daß die ehemals reichsfreie Landvogtei Ortenau „von 1334
bis 1557 als Pfandstück geldbedürftiger Kaiser von einer Hand zur andern
wanderte, bis schließlich das Haus Österreich das schöne Gebiet für sich erwarb
"31. In seinem 1958 in der „Ortenau" postum veröffentlichten Aufsatz
beschäftigte er sich etwas ausführlicher mit dem Schicksal der Reichslandvog-
tei, die 1351 straßburgisch wurde, da die Reichspfandschaft von dem Markgrafen
Rudolf von Baden an den Bischof Berthold von Straßburg überging.
Die Hälfte der Pfandschaft erwarb 1405 König Ruprecht, — der übrigens
während seiner Regierungszeit von 1400 bis 1410 nicht die römische Kaiserkrone
getragen hat —, von dem Straßburger Bischof Wilhelm II. von Diest.
Sie wurde dem Pfalzgraf Ruprecht 1504 von Kaiser Maximilian entzogen und
im gleichen Jahr dem Grafen von Fürstenberg übertragen32. Schließlich wird
1551 von König Ferdinand I. die fürstenbergische Pfandschaftshälfte und
155733 die bischöfliche eingelöst: „Die Landvogtei hatte nun aber für immer
ihre Reichsfreiheit verloren, da sie an das Haus Österreich kam".

Kähni wies in diesem Zusammenhang darauf hin, daß in der „Beschreibung
der ober- und vorderösterreichischen Lande ..." aus dem Jahr 1565 betont
wurde, die Landvogtei gehöre dem Haus Österreich nicht zu eigen, sondern sei
ein Pfandstück des Römischen Reiches", doch in Wirklichkeit sei sie von nun
an als v.ö. Besitz behandelt worden34. Daß die Ortenau ein Reichslehen war,
dokumentieren noch Grenzsteine aus sehr viel späterer Zeit: ein Grenzstein
aus dem Jahre 1784 trägt die Inschrift: K.R.L. V. Ortenau, BG, also Kaiserliche
Reichs-Land-Vogtei Ortenau, Bann Goldscheuer35, wie auch ein dreibän-
niger Grenzstein von 1785 die gleiche Abkürzung enthält: K.R.L. V. Ortenau
B.M., in diesem Fall für den Bann Müllen36. Ob die Dörfer der Gemeinde
wirklich „seit dem 14. Jahrhundert" oder auch „von alters her" in dem Stab
Goldscheuer zusammengefaßt waren, mußte noch geklärt werden. J.B. Kolb
spricht beispielsweise im Zusammenhang mit dem bayerisch-pfälzischen Erbfolgekrieg
davon, daß Kaiser Maximilian nach 1504 die beiden Schultheißen-

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