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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
66. Jahresband.1986
Seite: 278
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einmal von ihm als „dieser altbekannte ärgerliche Priester" spricht, hat das
nichts mit dem priesterlichen Lebenswandel und seelsorgerlichen Wirken von
Keßler zu tun, sondern betrifft folgendes: Keßler verweigerte die Reversalien10
und forderte den ganzen Rotweinzehnten und den Zehnten von allen neu angelegten
Reben. Es liegt ein Notarprotokoll vom 20. 2. 1703 mit diesen Forderungen
Keßlers vor. Rotwein wurde in Hofweier nur wenig gepflanzt und wurde
von den Patronatsherren bisweilen guttatsweise dem Pfarrer überlassen.
Die Roeder reagierten zunächst damit, daß sie den schuldigen Kompetenzwein
von 2 Fuder (48 bad. Ohm ä 50 1) sperrten (in einem Schreiben des Offenburger
Pfarrers und Viceoffizials Josef Frantz von 1703 geht hervor, daß die Roeder
sowohl den Erben des verstorbenen Pfarrers Johann Conrad Willenwarth
wie auch dem Pfarrer Keßler den schuldigen Kompetenzwein vorenthielten, es
wird die pflichtmäßige Auslieferung verlangt). Später klagten die Kollatoren
in Straßburg und verlangten die Mutation Keßlers, die schließlich am 15. 5.
1713 zum ersten Mal und nach dem eingelegten Protest Keßlers am 26. 7. 1714
zum zweiten Mal ausgesprochen worden ist. Keßler wurde dann Pfarrer in
Kehl12.

Zwischen beiden Sentenzen liegt im Franckenstein'sehen Archiv ein umfangreicher
Briefwechsel zwischen der Patronatsherrschaft und der Grundherrschaft
(Anna Maria von Bettendorf, Maria Magdalena von Dalberg, Freifräulein
Maria Barbara und Maria Elisabeth von Dalberg — meine lieben
„Baßen" schreibt Roeder)13. Die Grundherrschaft will „nicht gesinnt sein, einigen
solchen priester zu mehrerer Ärgernuß und Verderben der unterthanen
einigen Vorschub zu thun" und hatte ihren Amtmann angewiesen, die Herren
von Roeder zu unterstützen.

Wie saumselig und schwach Keßler war, geht aus der Tatsache hervor, daß er
sich in Straßburg erst nach dem Dekret vom 15. 5. 1713 einschaltete, und da
war es zu spät. Mit dem Protest in Straßburg schreibt er auch an die Grundherrschaft
und an die Markgräfin Sibylle in Baden-Baden (Lehensherrin der
Roeder) um Hilfe und kann eine Reihe von Leumundszeugnissen14 vorlegen.
Das Straßburger Urteil blieb jedoch in Kraft15.

Welche Rolle Schmautz bei der Absetzung Keßlers spielte, läßt sich nicht ganz
erhellen. Interessant ist jedenfalls eine Bemerkung der Patronatsherrschaft in
den Akten des Zehntstreites Schmautz/Roeder, wo Schmautz vorgeworfen
wird: als Keßler die Mutation angedroht wird, sei des Herrn Schmautz Bruder
(Johannes Schmautz) „Secretarius Commissarius" der Untersuchungskommission
gewesen; Schmautz selbst, damals Prädikator in Offenburg „hat
heimblich im stiel (?) gelegen und gegen Keßler allerhand heimbliche anschläg
und Veranstaltungen gemacht, damit Herr Keßler fortkomme und er an dessen
Stelle tretten möge; damit er aber die Herren von Röder als Collatores desto-
williger sicher behalten möge, so hat er sogar . . . sich reserviert, den proceß
mit Keßler auf seine aigenen Kosten ohne der H. v. Rödern zuthun auszuma-

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