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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
66. Jahresband.1986
Seite: 281
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1986/0281
sogenannte „Weinkrieg" statt. Am 1. 10. 1731 trafen sich schließlich auf Betreiben
des Herrn von Franckenstein Amtmann Lippert von Offenburg, Herr
Roeder mit seinem Amtmann und Schmautz im „Rößle" zu Hofweier. Die
Herren Roeder mußten sich verpflichten, eine Gesamtsumme von 1231 fl 3 b 7 kr
zu bezahlen (Zehntverlust seit 1721, Prozeßkosten mit Zinsen). In den Pfarrakten
in Hofweier liegt eine genaue Ratenzahlungsliste bis 1734.

Der,, Weinkrieg". Das Urteil von Rom im Herbst 1729 berechtigte den Pfarrer
zum Bezug des Zehnten aus allen Neureben, und Schmautz zog diesen 1729
auch prompt schon ein ohne vertragliche Einigung mit den Roeder. Diese
sahen deshalb das Verhalten des Pfarrers als Eingriff in ihre Rechte an. Am
8. 10. 1729 erschien nun Freiherr Roeder mit seinem Amtmann und 18 mit Gabeln
bewaffneten Bauern von Diersburg vor dem Pfarrhaus in Hofweier und
versuchte mit gezücktem Schwert ins Pfarrhaus einzudringen, um den Zehntwein
zu holen. Die Darstellung von Schmautz: ,,Da es mir nicht gelang, die
Angreifer mit den eindringlichsten Ermahnungen zu beruhigen, ließ ich die
Sturmglocke läuten und drohte, der Gewalt mit Gewalt zu begegnen. Durch
solch unerhörten Versuch, mit unbeugsamem Willen zu rauben und mit bewaffneter
Hand ins Pfarrhaus einzudringen, ist die kirchliche Immunität aufs
gröblichste verletzt worden. Ein unerhörter Skandal ist so entstanden. Die Sicherheit
des Pfarrers ist nicht mehr gewährleistet"19.

Die Darstellung des Herrn Roeder lautet so: er sei mit Amtmann und 18 mit
Gabeln bewaffneten Bauern vor das Pfarrhaus gezogen, doch nur er und sein
Amtmann seien in den Hof des Pfarrhauses hinein. In einem Fenster des Hauses
im zweiten Stock seien der Pfarrer und dessen Vater gelegen, jeder mit einer
Schußwaffe in der Hand. Dann sei der Vater Schmautz in die Kirche gelaufen
und habe die Sturmglocke geläutet. Er, der Roeder habe höflich um die
Herausgabe des Weines gebeten, der Pfarrer jedoch hätte sie mit den unflätigsten
Ausdrücken beschimpft. Deswegen seien sie wieder weggegangen.

Schmautz berichtete den Vorfall nach Straßburg, aber in diesem Fall wurde er
total im Stich gelassen. Schmautz: „Sic nos clerici ex hac parte Rheni ab istis
gallis (!) relinquimur . . . Vah, fori Privilegium! O praeclari custodes (so werden
wir Kleriker diesseits des Rheines von den Galliern im Stich gelassen . . .
Was für eine Immunität! Was für herrliche Wächter!)".

Dieser „Krieg" machte Aufsehen über das Dorf hinaus. Auch die Grundherrschaft
ist empört. Am 17. 10. 1729 gibt Amtmann Weber seiner Empörung
über den Vorfall Ausdruck und will seiner Herrschaft berichten; am 20. 10.
1729 verspricht er, mit dem Vogt das Nötigste zu bereden; am 4. 2. 1730
schreibt von Franckenstein, daß er, „nachdeme Straßburg ihm wegen des rö-
derschen Einfalls nicht requiriert habe, aus eigenem Einfall den Herren von
Röder warm machen" wolle. Doch dabei blieb es, die Sache verlief im Sand.

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