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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
66. Jahresband.1986
Seite: 283
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1986/0283
Bevor die Angelegenheit in Rom entschieden wurde, reiste Friedrich von und
zu Franckenstein nach Hofweier und bemühte sich um einen Vergleich, der
am 4. 11. 1730 zustande kam und am selben Tag von den Kontrahenten
(Schmautz einerseits und von seiten der Gemeinde von Vogt Sebastian Hammerer
, Stabhalter Matthias Bayer und Heimburger Jakob Bihler) unterschrieben
und am selben Tag von der Grundherrschaft (Maria Magdalena Freyfrau
zu Dalberg Wittib gebohrene Freyin von Dalberg und Friedrich Freyherr von
und zu Franckenstein) genehmigt wurde. Die Approbation von Straßburg erfolgte
am 10. 9. 1731. In diesem Vertrag wird festgelegt, daß von allen Früchten
der Zehnte (außer vom Wein, wo der 13.) abzuliefern ist und wie der Zehnte
im Einzelfall gezählt wird. Zehntfrei bleiben die grundherrschaftlichen Güter
, die im einzelnen aufgezählt werden, wofür die Herrschaft jährlich vier
Klafter Holz aufbereitet ins Pfarrhaus führt. Der Pfarrer hingegen verpflichtet
sich, „wegen dem Genuß des Wittumbgutes einen tüchtigen Wucherstier
und einen Eber zu halten", wofür er den Blutzehnten erhält. Der Pfarrer verzichtet
auf den Etterzehnten. Die Begründung gibt er in einer persönlichen
Beilage zum Vertrag „Notitia in perpetuam memoriam successorum
meorum", worin es heißt: „wogegen der gemeind die gärten im Dorf zehntfrei
gelassen werden in consideration (Überlegung), daß die Höf wegen Augmentation
der Leuthen (Vermehrung der Leute) verbauen die gärten also in partes
haeredum (in Erbteile) zertheilt, daß selbige keine 10. Portion Zehndend ertragen
". Das heißt, durch Erbteilung wurden die Gärten allmählich parzelliert
und die einzelnen Parzellen verbaut, das Ortsbild schließt sich. Eine notgedrungene
Maßnahme, da ja außerhalb des Ortsetters nicht gebaut werden
durfte22.

4. Der Kriegsheld

Im Franckenstei'sehen Archiv befindet sich ein Bericht von Schmautz vom 12.
12. 1734, indem er sich seines Heldentums rühmte, der aber auch ein gutes
Bild von den Kriegsnöten der Bevölkerung gibt.

Die Ortenau hatte in den Raubkriegen Ludwigs XIV. schwer zu leiden. Nach
dem Tod des Königs durfte die geplagte Bevölkerung 2 Jahrzehnte der Ruhe
erleben. Als aber 1733 der Polnische Erbfolgekrieg ausbrach, wurde auch die
Ortenau wieder in das Kriegsgeschehen hineingezogen. Ob nun das von
Schmautz geschilderte Ereignis 1733 oder 1734 zu datieren ist, läßt sich nicht
ermitteln23.

Etwas frei nacherzählt lautet der Bericht:

Als die kleine französische Armee von Willstätt nach Offenburg aufgebrochen
war, wurden alle Ortschaften „von ritterschaftswegen" mit „Salvegarde"
versehen. Aus Hofweier sind alle Bürger mit Weib, Kind und Vieh geflüchtet,
der Vogt und der Pfarrer seien allein zurückgeblieben, so daß die

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