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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
66. Jahresband.1986
Seite: 285
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hältnis von Schmautz zur Grundherrschaft war. Da die Grundherrschaft kein
Zehntrecht besaß, war von daher keine Reibungsmöglichkeit gegeben. Aber
die Auseinandersetzungen mit der Gemeinde ließen wohl die Grundherrschaft
nicht unberührt.

Gleich nach der Ernennung zum Pfarrer von Hofweier bittet Schmautz die
Herrschaft um „favor und Huld, der ich mich auch in allem zu dienen, geistliches
oder weltliches, so viel mein Stand zulaßet, hier mich dienstergebenst of-
ferire". Die „favor und Huld" wird wohl bald abgekühlt worden sein. Das
läßt sich ahnen, wenn wir erfahren, daß bei einem Aufruhr gegen die Herrschaft
in Niederschopfheim („um die Brendenhau") der Vogt von Niederschopfheim
und dessen Sohn ihr „Hauptquartier" im Pfarrhaus zu Hofweier
aufgeschlagen hatten und von dort aus den Kampf führten25. „Pfarrer
Schmautz in Hofweier und dessen Bruder in Offenburg seien schuld", sagte
ein Bürger von Niederschopfheim beim Verhör aus26. Daß der Zehntstreit in
Hofweier die Grundherrschaft nicht kalt ließ, läßt sich wohl ahnen. Wahrscheinlich
war Vogt Hammerer doch zu alt, um sich von der Herrschaft in einen
Streit hineinziehen zu lassen. Das sollte sich ändern mit dem jungen (etwa
34 Jahre alt) und neuen Vogt, Matthias Bayer27.

Den Vertrag von 1730 zwischen Pfarrer und Gemeinde unterschrieb noch
Vogt Hammerer, Matthias Bayer war damals Stabhalter. Schon 1732 war
Bayer Vogt — und die beiden Kampfhähne waren bereits aneinander geraten.
Das erfahren wir aus einem Untersuchungsprotokoll des Amtmann Weber in
Offenburg: „Matthias Bayer, der Vogt zu Hofwaiher mich ersucht, die ge-
richtszwölfer und staabhalter nebst Einigen Burgeren. . . zu vernehmen, ob er
bey solcher Versammlung den H. Pfarrer Schmauz Einen (s.r.) Schelm, Ehrendieb
, Lumpen und Lügner, auch warumben und mit was bedingnussen also
gescholden. . ." Verhört wurden der Stabhalter Jakob Bühler, sieben des Gerichts
und vier Bürger. Aussage des Stabhalters: „Jah (das habe Bayer gesagt.
Er habe aber den gaistlichen respect dabey vorbehalten und mit bedingnussen
also gescholden, bis gedachter Pfarrer erweise, daß der Vogt ursach, daß der
anstoß zur Kirchen nicht geschehen". Dasselbe sagt Sebastian Hammerer,
„des Gerichts" aus. Ist damit vielleicht gemeint, daß — wie in einem Visitationsbericht
jener Zeit gemahnt wird — die Kirche vergrößert und renoviert
wird und Schmautz dem Vogt vorwirft, er sei dagegen gewesen?

Es scheint, daß die Herrschaft in Bayer ein willfähriges Werkzeug gefunden
hatte, um nun von Amts wegen gegen den Pfarrer vorgehen zu können. Im
Laufe der Auseinandersetzungen verließ sich der Vogt ganz auf seine Herrschaft
, führte deren Befehle getreu aus — und war am Ende von allen verlassen
. Als es in Straßburg auf Spitz und Knopf stand, mußte der Vogt bekennen
, er habe sich einfach als Unerfahrener zu treuselig auf die Befehle des
Herrn verlassen, außerdem sei er von seinem Herrn gezwungen worden, nicht
vor dem kirchlichen Gericht zu erscheinen (18. 11. 1738). Für den streitge-

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