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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
66. Jahresband.1986
Seite: 290
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liehe Kostenaufführung „Für die St. Galli Capel Stein brechen lassen in dem
Hohen berg — Vor fuhren von disen Stein führen zu lassen — für Kalch —
dem Maurer — dem Steinhauer für den Schwibbogen usw. Gesamtrechnung
115 fl 6b. Darunter auch ein Posten: „dem Bildhauer zu Offenburg für St.
Galli Bild 8 fl 7b 6 kr." Über dem Eingang stand eine Gallusfigur aus Holz.
Bei der Renovation der Kapelle 1763 wurde diese Figur herausgenommen, restauriert
und in das Innere der Kapelle untergebracht. Über dem Portal steht
seither eine Imitation. Man möchte diese Figur dem Offenburger Bildhauer
Vivell zuschreiben, da sie Ähnlichkeit habe mit dem St. Nepomuk zu Füßen
des Kirchberges, der von Vivell im Auftrag von Schmautz verfertigt wurde,
wie die Signatur auf der Rückseite beweist. Mit diesem Eintrag in der Rechnung
von 1730 dürfte wohl der Beweis erbracht sein, daß Vivell auch die Figur
des hl. Gallus in der Kapelle angefertigt hat.

Es ist nur denkbar, daß die Kapelle 1730 im Auftrag von Schmautz erstellt
worden ist, 1763 aber renoviert wurde und aus diesem Grund die Jahreszahl
1763 über den Eingang kam.

Zurück zu dem sich anbahnenden Streit. Franckenstein geht zum Generalangriff
vor. Unterm 16. 6. 1736 ist im Archiv Franckenstein in Offenburg ein
„Concept remonstrations- und Beschwehrungsschreibens an das hochwürdigt
officialat zu Straßburg in pto so aufrührerisch als ärgerl. conduite des Pfarrers
Schmauzen zu Hofweyer". NB noch nicht abgegangen. Dieses Konzept
ist auch nie abgegangen, aber es war die Vorlage für eine Anklageschrift, die
später nach Straßburg ging. Das Konzept ist viel schärfer und giftiger als die
spätere Anklage.

Franckenstein erinnert einleitend daran, daß Schmautz ja schon des öfteren
gerichtskundig geworden sei, daß die Grundherrschaft sich bis jetzt von den
verschiedenen Händeln des Pfarrers nicht belasten ließ, vielmehr den Pfarrer
immer noch „favorisiert" habe. Jetzt aber nicht mehr länger in Ruhe zuschauen
könne „ob summum in mora periculum".

„Angeklagt" wird der Pfarrer:

1. er verhetzt seine Pfarrkinder gegen die Herrschaft und gegeneinander;

2. er ist auf einige „mit gezogenem rohr und gewehr loosgegangen";

3. er hat „landläufig infame burschen gehegt und von ihren bösen Thaten profitiert
";

4. er habe „parochianos durch ohnerträgliche Ihme aber vorteilhaftige fast
alltägliche opfern . . . fast gäntzlich entkräftet" (die Opfergänge bei Seelenämtern
usw.);

5. er habe die den Gläubigen in der Fastenzeit der letzten Kriegszeit gewährten
Dispensen aufgehoben „und sie sowohl große ungelegenheit als schwerer sünd
exponiert"

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