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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
66. Jahresband.1986
Seite: 295
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ein Untertane Gehorsam und Treue geschworen. Alles in allem habe er als ein
Unerfahrener gehandelt und bitte um Neuansetzung des Verfahrens.

Das Consistorium ist dazu bereit, aber Schmautz widerspricht. So erkennt das
Gericht am 19. 2. 1739 neuerdings auf schuldig, und Lindenmeyer wird beauftragt
, das Urteil zu vollziehen. Das Urteil wird dem Vogt am 16. 3. 1739 von
einem Johann Ulrich Mercklin in seinem Haus eröffnet.

Der arme Vogt muß nun ganz allein, von allen verlassen, für all das einstehen,
was ihm seine Herrschaft eingebrockt hat. Zwar droht Franckenstein am
17. 2. 1739 dem Pfarrer noch einmal, „unserm Vogt Matthiam Bayer, als welcher
in re civili nirgent als vor uns verklagt werden kann, in foro incompetenti
nicht zu belangen". Und Amtmann Weber läßt unterm 25. 3. 1739 den Erz-
priester wissen, „er würde sich große Verdienste erwerben, wenn er einen Vergleich
zustande bringen würde" dergestalt, daß der Vogt öffentlich Abbitte
leiste und die 17 fl aus der Heiligenkasse bezahle, aber jede Partei die eigenen
Prozeßkosten trage. Sollte Schmautz sich weigern, müßte Bayer sich halt beugen
, um die Exkommunikation abzuwenden, „wie er sich dann deswegen um
Geld bewerben würde".

Schmautz ist bereit, sich zu versöhnen, besteht aber auf der Erfüllung des
Wortlautes des Urteils. So lädt denn Lindenmeyer den Vogt ins Pfarrhaus
oder Vogtshaus in Niederschopfheim ein = 3. Mahnung. Und am 3. 4. 1739
findet dann der Vollzug im Pfarrhaus zu Hofweier statt: 1. der Vogt leistet
Abbitte, 2. er bezahlt die 17 fl und 74 fl lb 8kr an Unkosten, 3. er verspricht,
Zeit seines Lebens nie mehr dergleichen zu tun. Dies wird ihm nicht schwer gefallen
sein, nachdem er leidvoll erfahren mußte, daß die Herren das Werkzeug
fallen lassen, sobald es heiß wird, und daß man im Ernstfall doch allein steht.

Nach diesen zwei Prozessen scheint es im Dorf ruhiger geworden zu sein. Wenigstens
enthalten die Akten nichts mehr. Daß es selbst einem Mann mit der
Durchschlagskraft eines Schmautz ungemütlich geworden war, scheint die
Tatsache zu bestätigen, daß er sich 1739 um die Pfarrei Sasbach bei Achern
beworben hat. Döbele30 gibt zwar als Grund an: „um mit Verdrängung der
Mönche aus der Seelsorge (Sasbach war eine Schutterner Klosterpfarrei) einen
Anfang zu machen". Näher liegt die Vermutung, daß Schmautz müde geworden
war und er es sich ruhiger machen wollte.

Bald darauf wird Vogt Bayer seines Amtes enthoben. 1740 hat die ganze Gemeinde
eine umfangreiche Klagschrift bei der Herrschaft eingereicht gegen
den eigenmächtigen und gewalttätigen Vogt. Die Schrift gliedert die Anklage
in drei Abschnitte: 1. das herrschaftliche Interesse betreffend, 2. die ganze Gemeinde
betreffend und 3. Privatinteressen betreffend. Sicher ist manches an
den Haaren herbeigezogen, wie es immer der Fall ist, wenn der allgemeine Unmut
sich gegen einen Menschen erhebt. Aber es sind auch wirklich gravierende
Klagen dabei, an denen die Herrschaft nicht einfach vorbeigehen konnte. Sie
zeigen, wie gewinnsüchtig, rücksichtslos und robust der Vogt war. Unter den

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