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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
66. Jahresband.1986
Seite: 296
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Anklagen ist auch der Vorwurf der eigenmächtigen Erhöhung der Diäten und
Strafgelder in den eigenen Sack.

Die Herrschaft mußte schließlich eingreifen. Mit einer Anordnung vom 8. 11.
1742 wurde Mathis Beyer, der Vogt, des Amtes enthoben, mit ihm der Stabhalter
und das ganze Gericht. Bayer wurde darüber hinaus zu einer Herrschaftsstrafe
von 50 fl innerhalb vier Wochen wegen Amtsanmaßung, Überschreitung
von Befehlen, unverantwortlicher Exzessen und übler Aufführung
verurteilt und zu 150 fl in die gemeine Kasse innerhalb dreier Jahren „wegen
der sich in anno 1736 eigenthätiger Weiß selbst geschöpften und vermehrten
Geldbesoldung". Vogt, Stabhalter und Gericht wurden verurteilt „ihren aller-
seitigen Ehre unbeschadet"!

Zugleich wurde als neuer Vogt Jakob Bihler, als Stabhalter Sebastian Geck
bestellt und das ganze Gericht neu berufen, wobei „Mathis Bayer der erste
und älteste Zwölfer" war! Eigenartig ist auch, daß Mathis Bayer Ende der
40er Jahre bereits wieder Vogt war.

Für den Pfarrer war das selbstverständlich eine Genugtuung. Sie zeigt sich in
einer Notiz in der genannten Strafanordnung der Herrschaft, wo es heißt:
„hat der bey allem diesem Sach eingefundener H. Pfarrer Schmautz erinnert,
er hätte geglaubt, gnädige Herrschaft würde Ihme Satisfaction geben und von
Mathis Bayer, dem gewesten Vogt, eine öffentliche Abbitte thun lassen". „Ihme
geantwortet, er hätte niemals förmlich geklagt, so habe man Ihm auch keine
Satisfaction geben können. Man hätte aber geglaubt, daß er als Seelsorger
von jeder Klag' gegen den gewesenen Vogt frywillig deferieren würde"!! Für
den Pfarrer sicher wohl eine moralische Ohrfeige.

Die Beziehungen zwischen Schmautz und der Grundherrschaft scheinen sich
in Zukunft gebessert zu haben, inzwischen war auch Franckenstein gestorben.
Anders ist es nicht zu erklären, wenn die Herrschaft den Pfarrer um Vorschläge
für einen neuen Amtmann bittet. In einem Schreiben vom 14. 1. 1746 berichtet
er der Herrschaft von üblen Geschäften des Amtmanns Schaiter, „einer
verlogenen und betrogenen Seel". Und am 30. 1. 1746 beantwortet er die
Anfrage der Herrschaft, Vorschläge zu machen, mit folgenden Namen: Bach,
Ratsherr in Offenburg, von Botzheim, Bürger in Offenburg, Simon, bad.
Vogt in Renchen — und sein Bruder Johannes Schmautz. Die drei ersten werden
wohl nur erwähnt, um seinen Bruder besser anbringen zu können. Keiner
von ihnen sei Jurist und allen fehle die nötige Praxis, sein Bruder aber sei ein
Mann von Ansehen, beherrsche die französische Sprache, sei „gradirter licen-
tiatus juris" und habe schon „30 Jahre Praxis in Amtierung der Barone
Schleißischer Herren in Berghaupten". Daß er sein Bruder sei, brauche die
Herrschaft nicht zu befürchten, es bestehen ja zwischen Pfarrei und Herrschaft
keine „direkten Beziehungen". Die Herrschaft war allerdings gut beraten
, nicht auf das Schmautzsche Angebot einzugehen. Sie bestellte 1746 einen
Johann Georg Danjehoul als Amtmann (bis 1756) und danach Franz Anton
Stuber.

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