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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
66. Jahresband.1986
Seite: 297
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8. Der Streit mit der Dompropstei in Straßburg3'

Neben den örtlichen Streitigkeiten lief noch eine Auseinandersetzung von
Schmautz mit der Dompropstei in Straßburg, schon ab 1719. Es ging wiederum
um eine Abgabe des Pfarrers an diese Propstei. Sie soll hier nur kurz berührt
werden, da sich eine bemerkenswerte Frage stellt: worauf ist die Forderung
zurückzuführen? Eine Frage, die nicht mehr beantwortet werden kann.
Es handelt sich um jährlich 10 Viertel Weizen, 10 Viertel Korn, 20 Viertel Hafer
, 2 fl und 2 Kappen, eine ungeheure Belastung des Pfarrers.

Der Vorgänger von Schmautz war mit der Lieferung in Verzug geraten. Nach
dessen Mutation legte die Propstei am 16. 12. 1714 eine Pfändungsvollmacht
vor und führte 1715 und 1716 aus dem von Keßler im Pfarrhaus Hofweier zurückgelassenen
Fruchtvorrat einen Teil weg (wieder ein Beweis für die Saumseligkeit
Keßlers, wenn er beträchtliche Einkünfte einfach zurückgelassen
hat!). Es klingt deshalb unglaubwürdig, wenn Schmautz im Laufe des Streites
erklärte, er habe von dieser Forderung nichts gewußt und sei „bona fide" gewesen
, als die Propstei ihn bedrängte. Tatsache ist, daß Schmautz nie etwas
geliefert hat. Seine stärkste Waffe war die Forderung, die Propstei möchte die
Rechtstitel offenlegen, was diese nie getan hat.

Hatten die Hofweierer Pfarrer einmal Klostergüter in Nutznießung, auf die
sich diese Forderung stützen könnte? Das ist hier die Frage, die wohl nicht
mehr geklärt werden kann. Die Frage stellt sich deswegen, weil diese Begründung
einige Male genannt wird. So bittet Keßler 1701 um Aufschub der auf
fünf Jahre gestundeten Abgaben, da im Akkord stehe, „daß wann es so große
Kriegsjahre oder Hagelwetter geben oder erfolgen sollten, wodurch der
Thumprobstey gloster gieter von Offenburg gantz und gar ruinirt würden, daß
ich der Admotiator ein oder mehr jähre nichts geniessen kündte", der Kontrakt
umso viele Jahre verlängert werden solle. In einem Rechnungsauszug der
Bezüge der Propstei heißt es 1569 „von dem Pfarrherr von Hofweyr von dem
closter daselbst", 1655 und 1656 „von dem Lehen Offenburg gibt der Pfarrer
zu Hofweyr", nochmals 1569 „von dem Zehnden daselbst 10 Viertel, vom
dem closter daselbst 20 Viertel. . . ". Eine Abgabe in diesem Umfang allein
vom Pfarrzehnten wäre eine unerträgliche Last gewesen, zumal Schmautz
1720 in einem Verhör der „Drescher der Zehntfrüchten" feststellen ließ, daß
sie nie über 100 Viertel allerhand Früchte gedroschen hätten. Welche Rechtstitel
lagen in früheren Jahrhunderten dieser Forderung zugrunde? Eigenartig
sind jedenfalls die sporadisch genannten „Klostergüter", deren Admodiator
(Verwalter und Nutznießer) der jeweilige Pfarrer von Hofweier war.
Schmautz hat in den ganzen 45 Jahren seiner Hofweierer Amtszeit nie etwas
abgegeben, die Propstei beließ es beim Papierkrieg — warum? Erst 1773 wird
an den Neffen des Schmautz, Joh. Josef Schmautz, die Forderung erneuert.
Phil. Jak. Schmautz hat am 20. 2. 1748 aus der Befürchtung heraus, die Propstei
könnte sich nach seinem Tod an seinen Erben oder Nachfolgern schadlos

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