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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
66. Jahresband.1986
Seite: 304
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Gemeinde die Standgelder, die von den Verkäufern wie an anderen Orten zu
bezahlen seien, während sich die Herrschaft die Einnahmen aus der Lotterie
und Erhebung der Pichel- Bißstandgelder vorbehalte. Im ersten Jahr solle jedoch
alles frei sein, um fremde Krämer anzuziehen.

Die Gemeinde Rust habe drei neue Tore zum Ort zu erbauen und stets in gutem
Bau und Wesen zu erhalten, je ein Tor Kappel, Ettenheim und Kenzingen
zu. Die Herrschaft zu Rust lasse auf die Pfosten ihr Wappen oben aufsetzen,
in den Bogenschluß dürfe das gemeine Siegel zu stehen kommen. Auch werde
die Herrschaft der Gemeinde acht neue Louisdore pro Tor stunden. Außerdem
habe die Gemeinde bei oder unweit der Gemeindestube auf ihre Kosten
ein geräumiges Kaufhaus zu erbauen, darin auch eine große Waage zu unterhalten
. Brücken, Wege und Stege, in- und außerhalb des Orts seien zu verbessern
und wegen der Märkte in den folgenden Jahren in die beste Verfassung zu
bringen und die Brücken rot-weiß und gelb nach und nach anstreichen zu lassen
.

HIER f
BUHT IN GOTT
FRANZ FRIEP.
SIEG. AUG.
IREICHSEREIHERR
' BOECKUN VON
BOECKUNSAU

DER LEZTE
KEICHSUNMITTELBAF
ERB =UND
ERICHTS = HERR
! RUST, BISCH HEI

Grabplatte des Franz Friedrich
Siegmund August Reichsfreiherrn
Böcklin von Böcklinsau, eingelassen
in die Mauer der Rüster Pfarrkirche
.

Aufnahme: Paul Koerner

Es gehöre auch zu den Pflichten der Gemeinde, die nötigen Dillen und Böden
nebst Stangen zu den Ständen und Marktpferchen und alles Nötige zu bauen,
anzuschaffen und alle Zeit zur Ehre und zum Nutzen des Ortes zu unterhalten.
Ebenfalls müsse ein geeigneter Platz für den Markt zur Verfügung gestellt
werden. Endlich müsse die Rüster Gemeinde die Gassen allein auf ihre Kosten
pflastern lassen. Diese Arbeit solle mit Wacken vom Rhein in drei Bauabschnitten
fertiggestellt werden, der erste bis 1785, der zweite 1786 und der dritte
bis 1788.

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