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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
66. Jahresband.1986
Seite: 307
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Rhein eine große Hafenanlage schaffen und den Handel mit Holz aus dem
Maiwald und dem nahen Schwarzwald sowie den Handel mit überseeischen
Produkten betreiben. Die neuanzulegende Kolonie sollte ein Stapelplatz für
ganz Süddeutschland werden. Kückh versprach im Namen seiner „Kompagnie
", die notwendigen Bauten zu errichten sowie einen Floßkanal anzulegen
zwischen Rhein, Rench und Acher. Dieser Kanal sollte von Gamshurst durch
den Maiwald nach Freistett geführt werden. Die Arbeiten wollte die Kompagnie
mit eigenen Mitteln bestreiten. Zugleich legte er aber auch dem Landesfürsten
nahe, ob die Regierung nicht auf ihre Kosten die Erbauung eines großen
Rheinhafens und eines Holzstapelplatzes unterhalb Freistetts unternehmen
könne. Nun zeigte sich das landesväterliche Wohlwollen. Sämtliche Vorschläge
Kückh's erlangten die „Durchlauchtigste" Genehmigung, und Kückh wurde
zum Kommerzienrat ernannt.

Nachdem die Pläne ausgearbeitet und gut geheißen worden waren, ging man
ans Werk. Bald standen überall die Bauhütten der Kompagnie, und ein emsiges
Schaffen fing an in dem von vergangenen Kriegswirren so verheerten
Land.

Kückh hatte 1747 den Lenderswald2 im hinteren Achertal vom Baron von
Schauenburg für 13000 Gulden auf die Dauer von 24 Jahren erworben. Das
dort gehauene Brenn- und Langholz sollte auf der Acher und dem geplanten
Kanal geflößt werden. Zwei von Markgraf Ludwig Georg von Baden geschickte
Hofräte besichtigten mit dem Vogt Straub von Achern und den Gemeindevorstehern
die Strecke. Sie kamen zu dem Ergebnis, daß wegen des
häufigen Hochwassers der Acher und wegen der vielen Mühlen am Mühlbach
zwischen Achern und Schwarzach, die, wenn das Wasser zum Flößen gestaut
würde, an Wassermangel leiden würden, das Unternehmen daher nicht befürwortet
werden könne. Außerdem sei der Feldbach (Acher) viel zu schmal.
Doch Kückh gab nicht nach und konnte schließlich alle gegen den Plan vorgebrachten
Bedenken zerstreuen.

Der Markgraf witterte insgeheim ein Geschäft und war nun bereit, den Ausbau
der Acher gegen „ein so hoch wie immer möglich treibendes Concessions-
geld zu verwilligen und zu gestatten3." Die Kaution wurde auf 12000 Gulden
festgesetzt.

Insgesamt waren drei Verträge erforderlich, nämlich mit Landgraf Ludwig
von Hessen-Darmstadt, mit dem Markgrafen von Baden und dem Bischof von
Straß bürg, da die Acher durch ihre Herrschaftsbereiche floß. Der Vertrag enthielt
Bestimmungen, die die Untertanen vor Schäden schützen sollten: Brenn-
und Mittelholz durfte nur im Spät- und Frühjahr zwischen Michaeli und Ge-
orgi geflößt werden; bei Schneeschmelze durften erst die Nachwasser zum Flößen
genutzt werden, und für Schäden an Wehren, Mühlen und Grundstücken
haftete die Kompagnie4.

In diese Tage fällt auch die Gründung der von Kückh geplanten Stadt Neu-
Freistett.

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