Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
66. Jahresband.1986
Seite: 313
(PDF, 109 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1986/0313
nen Pfarrer zu salarieren anweysen lassen könnte, durgehends gnädigst appro-
birt.

Ist hievon Herrn Superintendenten und Consistorialrat Misenio und Spezial
Gerhardi zu dem ende nachricht zu geben, damit sie sich nunmehre nach Frey-
stett begeben und der gnädigsten resolution gemäß denen Neu-Freystettern einen
Platz in der Kirch anweysen. . ."

(Noch in meiner Jugend sprach man von den Plätzen auf der Empore links
von der Kanzel der Freistetter Kirche von ,,de Neustädtler Bänk").
Am 25. Mai 1752 gab man dem Freistetter Pfarrherrn einen „Adjunkt" bei,
der Neufreistett seelsorgerisch zu betreuen hatte. Alle diese Tatsachen weisen
darauf hin, daß man Ende der 40iger Jahre die Aussichten der neuen Stadt
noch durchaus günstig beurteilte und glaubte, hier ein Gegengewicht zur
Domstadt Straßburg schaffen zu können.

Eine Apotheke eröffnete ihre Pforten im Hause Hauptstraße 10 (Unger), wo
noch vor einigen Jahren die Glasscheibe über der Haustüre aufgemalte Heilkräuter
erkennen ließ.

Ferner etablierte sich ein Arzt, und eine Lateinschule mit Pensionat sorgte für
die Bildung. Im Jahre 1749 besaß Neufreistett sogar mit Paul Tilger einen
Buchdrucker, der eine Wochenzeitung und einen Kalender für das ganze Hanauerland
herausgab.

Um nun die Herrlichkeit zu vervollkommnen, beschloß die Kompagnie, auf
Betreiben des Kommerzienrates, auf dem Platze, der vor dem jetzigen Kirchhof
und der Pfarrbühnde gegen die B 36 zu liegt, zur Ehre des Landesfürsten
Ludwig VIII. ein herrschaftliches Schloß8 zu erbauen und mit einer Mauer zu
umgeben.

Nach Fertigstellung des Schlosses wollte man auch den Durchstich des Kanals
in die Rench vornehmen und ein großes Freudenfest feiern, zu dem das Erscheinen
seiner Durchlaucht zugesagt war.

Mitten in diese Schaffensfreude kam dann der große Krach, der dem Unternehmen
Kückh und damit auch der Stadt Neufreistett, man kann sagen, über
Nacht, einen Rückschlag versetzte, von dem sich Kompagnie und Stadt nicht
mehr erholen sollten.

Schon am 23. Oktober 1748 wandten sich die drei Renchtalgemeinden und
Maiwaldgenossen Renchen, Ulm und Waldulm an das Reichskammergericht
in Wetzlar mit der Bitte, den Kanal zu verbieten. Auch die fünf Gemeinden
des Landgerichts Achern baten den Markgrafen, die „Holtzflötzconcession"
zurückzunehmen. Der Markgraf jedoch zögerte; denn der von dem Bürger
Claudi Withum aus Achern, einem Hutmacher, in seinem Auftrag erhobene
Zoll, versprach eine gute Einnahme. Die Zollgebühren waren, wie folgt, festgesetzt
:

für 1 Holländer Tanne ad 82 Schuh lang 1 fl 40 er

1 Meßbalken ad 72 Schuh lang 45 er

313


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1986/0313