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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
66. Jahresband.1986
Seite: 318
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1986/0318
4 to Dieser Canal mit geringer frantzösischer Mannschaft besetzt, könnte
eine gantze Kaiserliche oder Königlich hungarische armee aufhalten
und das obere Breysgau von dem unteren abschneiden, auch ober
und unter sich Überschwemmungen anrichten.

6 to könnte auf diesem Canal eine frantzösische schwere artillerie gar
leicht bis ans wirthenbergische gebracht und vermittelst eines ohnedem
vorhabenden neuen Wegs tief in den schwäbischen Creys oder in
das reich gebracht werden. . .,3<<

Trotz aller „Lamentationen" seitens der Maiwaldgenossenschaft behielt die
Kompagnie zunächst die Oberhand. Die Anlage war im Jahre 1753 im wesentlichen
fertiggestellt, die Gesamtlänge des Kanals betrug etwa 7 Kilometer, bei
einer Sohlenbreite von 4 Metern. Seit 1748 hatte man hierfür 74934 Gulden
ausgegeben. Das zum Betrieb der Flößerei erforderliche Wasser wurde durch
eine Schleuse aus der Acher in den Kanal geleitet. Der Prozeß stand für die Bischöflichen
und für die Bevölkerung sehr ungünstig, und es war nahe daran,
daß die drei Gemeinden auch noch die großen Entschädigungskosten bezahlen
mußten.

Da machten sich die drei ersten Bürger des Städtchens Renchen auf den Weg
und ritten mit einem Begleitschreiben, das ihnen überall gute Aufnahme verschaffte
, über den Schwarzwald, durch Schwaben und Bayern nach Österreich
in die Stadt Wien und trugen dort in der Hofburg der Kaiserin Maria Theresia
ihre Sorgen mündlich vor. Das war nicht nur ein politisch kluger Schachzug,
wie sich noch zeigen wird, sondern vor allem auch eine physisch großartige
Leistung, waren sie doch zweimal ca 800 Kilometer im Sattel unterwegs. Die
Kaiserin machte ihnen gute Hoffnungen, und als sie nach 103 Tagen wieder in
Renchen zurück waren, merkte man recht bald, daß sie das Blatt zu ihren
Gunsten gewendet hatte. Die Kaiserin und ihr „lieber Vetter", der Bischof
von Straßburg waren miteinander einig geworden, und alle Anstrengungen
des Landesfürsten, zum Schutz seiner Untertanen, waren von nun an umsonst
. Ein kaiserlicher Kommissar wurde nach Renchen beordert und erkannte
die vorgebrachten Beschwerden der bischöflichen Untertanen als begründet
an, während er die Anträge der Handelskomagnie für nicht gerechtfertigt
hielt. Das Ende des Floßunternehmens bahnte sich an. Es kam zum Zusammenbruch
der geplanten und zum Teil schon ausgeführten Arbeiten. Die Kanalarbeiter
ahnten das Debakel und suchten schleunigst anderweitig Beschäftigung
. Die Bauten wurden nach und nach eingestellt. Kückh soll verzweifelt
am 30. April 1754 den Tod im Rhein gesucht haben. Eine andere Vesion behauptet
, er wäre nach Übersee ausgewandert und dort verschollen. Ungewißheit
lastet über dem Schicksal des Mannes, der den Versuch unternahm, Freisten
eine verheißungsvolle Zukunft zu schaffen.

Am 31. Mai 1756 erfolgte ein Beschluß des Reichshofrates, der den Betrieb
des Floßkanals untersagte.

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