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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
66. Jahresband.1986
Seite: 338
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lung gestiftet werden möge." Darüber, wie auch über seine Vorstellungen bezüglich
der Verwirklichung dieses Wunsches, hat Valentin Rheinboldt am
22. Oktober 1817 in einer ausführlichen und umständlichen Relation an das
Großherzogliche Stadtamt in Rastatt berichtet3; und zwar mit um so größerem
Recht, als ihm jener Arbuthnot inzwischen das beträchtliche Kapital von 3160
Gulden ausgehändigt und ihn zum Bevollmächtigten der Familie ernannt hatte
, „und noch in der Ausdehnung, daß ich während meinem Leben und für
die Zeit nach meinem Tode einen Bevollmächtigten aufstellen, und jeder seinen
nachfolgenden bestimmen kann." Kraft seines neuen Amtes, das ihn unvermutet
mit der großen weiten Welt in Verbindung gebracht hatte, entwarf
der Rastatter Handelsmann nun „in folgendem den Plan der Feier des Andenkens
für ewige Zeiten."

Erstens: „Es soll jeden Monat und zwar in dem gegenwärtigen Monat Oktober
schon das erstemal ein Traueramt zum Andenken des Verstorbenen gehalten
werden. Auch wird ein Almosen für 60 arme Schulkinder bestimmt, und
ausgetheilt, worüber unten das nähere."

(Der zweite Abschnitt betrifft die Errichtung eines Denkmals, von dem an
späterer Stelle noch die Rede sein wird.)

Drittens: „Die 60 Schulkinder, welche das Almosen erhalten, wohnen jedesmal
diesem Traueramte bei, sie feiern das Andenken an der Stelle der Familie,
welche anwesend zu sein nicht vermag. Nach Beendigung des Amtes wird jedesmal
ein angemessenes Gebeth für den Verstorbenen laut abgebethet; ich als
der Bevollmächtigte der Familie werde, wenn es mir immer möglich ist, jedesmal
selbst anwohnen, um mich zugleich zu überzeugen, daß der Intention der
Stifter gemäß alles geschehe."

Die folgenden Abschnitte betreffen ein besonderes Almosen, das in dem ersten
Traueramt nach der Errichtung des Denkmals ausgeteilt werden soll (4.);
die jedesmalige Verkündigung des Tages, an dem das Amt gehalten wird, von
der Kanzel herab (5.); die Finanzierung der Auslagen aus den Zinsen des Stiftungskapitals
, welche sich, bei einem Zinsfuß von 5%, jährlich auf 158 Gulden
belaufen (6.); die Vorausfinanzierung des ersten Amtes, die dadurch nötig
wird, daß die Zinsen erst später fällig werden (7.). Die gesamte Stiftung wird
der Stadt bzw. dem Stadtrat zur treuhänderischen Verwaltung übergeben (8.);
niemals darf sie zu einem anderen Zweck verwendet oder mit einem anderen
Fonds vereinigt werden, die Rechnungsführung geschieht unentgeltlich (9.);
das Almosen wird alle 6 Monate ausgeteilt (10.). Nach einer weiteren Bemerkung
zur Kapitalverwaltung (11.) kommt der Entwurf nochmals auf das Almosen
zurück.

Zwölftens: „Dieses Almosen sollen 60 Schulkinder und zwar die ärmsten, sittlichsten
und fleißigsten erhalten. Diese Zahl soll die Regel sein, dem jeweiligen
Stadtpfarrer wird es aber überlassen, je nachdem mehr oder weniger da sind,

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