Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
66. Jahresband.1986
Seite: 340
(PDF, 109 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1986/0340
vorerst nicht verfügbaren Choralsänger sollten den Almosen zugewendet werden
, die sich überdies noch dadurch erhöhten, daß die gedachte Zahl von 60
Empfängern ohnehin nie zu erreichen sei; im übrigen sollten diese nur aus den
„hierorts" geborenen Schülern der drei oberen Klassen ausgewählt werden.

Hier ist den Akten auch noch eine detaillierte Modell-Kostenrechnung, das
Traueramt betreffend, angeheftet. In ihr erscheinen nacheinander die genauestens
fixierten Beträge für den Pfarrer, die Ministranten, den Meßner, den Organisten
, die Choralsänger und endlich auch den Blasbalgzieher (24 Kreuzer!);
und die für die Kerzen am Hochaltar und an der Totenbahre, für „Meßwein,
Weihrauch, Weißzeug, schwarzes Bahrtuch usw.". Diese Aufstellung stammt
offenbar ebenfalls von Demeters Hand.

Jedenfalls ist die Stiftung bald darauf gegründet worden und hat lange im Sinne
der Stifter gewirkt. Davon zeugen die Rastatter Ratsprotokolle, in denen
gelegentlich von der Verwaltung jener Gelder die Rede ist; auch eine einzelne
Akte über „Organistengebühren von den Trauergottesdiensten für das Bilder-
beck'sche Seelenamt, 1837"4; schließlich die (wieder den vorhin zitierten Dokumenten
beigefügten) Bescheide über die jährlich, bis 1861/62, durchgeführte
Rechnungsprüfung durch die vorgesetzte Behörde. Dann verschwindet die
Stiftung aus den Akten, und sicherlich ist sie, wie die meisten ihrer Art, dann
auch wirklich verschwunden, ungeachtet der von Valentin Rheinboldt so deutlich
formulierten „Hauptintention der stiftenden Familie, Garantie der ewigen
Dauer dieser Stiftung zu haben." Denn was bewog das berühmte Handelshaus
D'Monte im indischen Madras, in einem badischen Städtchen, dessen
Namen es gewiß nie zuvor vernommen hatte, ein monatliches Traueramt
und ein halbjährliches Almosen zu stiften, nur weil der hoffnungsvolle Sohn
und Erbe zufällig dort verstorben war? Es war wohl der Glaube, daß einer so
lange nicht wirklich tot ist, wie er wenigstens im Gedächtnis der Menschen
weiterlebt. Der Tod sollte nicht das letzte Wort behalten.

Schien die Dauer des Denkmals, das in der Stiftung bestand, fälschlicherweise
auch für alle Zeit gesichert, so errichteten die trauernden Hinterbliebenen dennoch
, zur weiteren Sicherheit, ein zweites aus Stein. Hier muß nun endlich von
jenem zweiten Abschnitt des Rheinboldt'schen Vertragsentwurfs die Rede
sein, wo es heißt: „Der englische Edelmann von Arbuthnot hat bereits schon
die Anstalt getroffen, daß zum Andenken des Verblichenen in Stuttgardt ein
Monument von kararischem Marmor durch den Hofrath Danneker (. . .) gefertigt
, und in die katholische Pfarrkirche dahier als der Hauptkirche gesezt
werde, deren Dauer gesichert ist. Es soll daher das Traueramt in eben dieser
Kirche gehalten werden, wo das Monument das Andenken bestärkt."

Das Grabdenkmal des Christopher Bilderbeck D'Monte aus Madras in der
Stadtkirche von Rastatt Aufn.: Johannes Werner

340


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1986/0340