http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1986/0347
[Nr. 77834]. Gewiß war auch er nicht der erstbeste, der sich anbot. Jedenfalls bestätigt der
Text die sich schon früh aufdrängende Vermutung, daß es sich bei dem Rastatter Monument
nur um ein Denk-, nicht aber um ein Grabmal handelt.
14 Die Angabe, daß der auf der Durchreise verstorbene Fremde zunächst und sogleich in der
Stadtkirche begraben worden sei, kann nicht unbezweifelt hingenommen werden und ist
wahrscheinlich eine nachträgliche Fiktion. Die Bestattung in Rastatt und die Überführung
nach Madras müßten freilich irgendwo — aber wo? — aktenkundig geworden sein.
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