http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1986/0381
Ehemaliges Forsthaus Herrenwies Archiv: Gemeinde Forbach
als der damals schon steinreiche Anton Dürr aus Rastatt, Ankerwirt, Hofglaser
, Herrenwieser Glashüttenbeständer und bald auch Kommerzienrat und
Mitglied der Murgschifferschaft, sich bereit erklärte, die Raumünz bis zur
Murg auf seine Kosten floßbar zu machen und einen Akkord über die Hundsbacher
Waldungen zu übernehmen. 1745 kam ein Vertrag über „das alljährlich
zu veranlassende Klafterholz- und Seegklötzflözungswesen auf der Raumünz
, Greßbach, Biberach und Hundsbach" zustande. Danach durfte Dürr
„aus denen sämtlichen diesen gewässern anliegenden herrschaftlichen Waldungen
das Holz zu Hau- und Fertigung deren Missein (= Brennholzscheiter)
und Seegklötzen nach gefallen gebrauchen und nehmen, hierin seiner Conve-
nienz nach eine sichere Anzahl Holzhauer aufstellen und mit sotanen Waldungen
während dieser Bestandzeit von 25 Jahren nach seinem Vorteil schalten
und walten". Vergebens wandten sich die Murgschiffer und die Windecker
Waldgenossen dagegen. Als der Vertrag im Jahr 1770 endete, wurde er nicht
mehr erneuert. Die Holznutzungen auf Hundsbacher Seite übernahm jetzt die
Landesherrschaft, nachdem die Bäche durch Dürr floßbar gemacht waren.
So haben die auf Hundsbacher Seite in den Windeckischen Waldungen seit
1745 geführten großen Holznutzungen schließlich zur dauernden Niederlassung
von Holzhauern und Flößern geführt. Folgt man dem Wortlaut des Vertrages
, so ist anzunehmen, daß die Siedlungen zunächst nur das Gebiet oberhalb
der Zwickgabel, also die Täler von Greßbach, Hundsbach und Biberach
umfaßten, während die Besiedlung des oberen Raumünzachtals und von
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