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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
66. Jahresband.1986
Seite: 382
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Ebersbronn erst später im Zusammenhang mit den Nutzungen der Murgkom-
pagnie in den Lehenwaldungen (1758-1798) erfolgte. Der Vertrag von 1745 gestattete
„ihm beständer, in eingangs genannten herrschaftlichen Waldungen,
an ort und enden, wo es am tauglichsten und bequemlichsten sein mag, 15-16
Wohnungen für seine arbeitsleuthe, welche alle katholischer Religion sein
müssen, fertigen zu lassen." Es blieb ihm unbenommen, „zu ihrem und des
Viehs Unterhalt ein so andere öde Plätze, auf eine haushaltung mehreres nicht
dann das Haus- und gartenplätzlein nebst 2 morgen wieswachs und 2 morgen
ackerfeld für sich auszubutzen". Auch lag es im herrschaftlichen Interesse,
daß die Leute zur Bringung des Holzes etwas Zugvieh hielten. Deshalb war ihnen
die Ausübung der Waldweide eine Lebensnotwendigkeit.

Es zeigte sich aber bald, daß es nicht möglich war, die vielfältigen Arbeiten
des Hauens, Bringens und Flößens mit 16 Arbeitern zu bewältigen, wenn die
gewaltigen Nutzungen, die man beabsichtigte, ausgeführt werden sollten.
Ebensowenig konnte in dem rauhen Klima des Schwarzwalds eine Fläche von
4 Morgen je Haushalt ausreichen, den dringendsten Bedarf der Siedler an Lebensmitteln
zu decken, zumal der Bezug von auswärts bei den damaligen Verkehrsverhältnissen
schwierig und teuer war. So ist es nicht zu verwundern, daß
bereits 1757 20 Hütten vorhanden und statt der genehmigten 68 Morgen in
Wirklichkeit 164 Morgen ausgestockt waren. Dabei zeigte es sich, daß die Besiedlung
nicht immer planmäßig erfolgt war. Die Leute hatten ihre Hütten
häufig im Wald nahe den Arbeitsstätten errichtet. Jetzt mußten die in den
Schlägen stehenden Hütten entfernt und an geeigneteren Stellen neu aufgebaut
werden. Auch waren die Ausstockungen ziemlich planlos erfolgt, so daß
eine erste Abgrenzung von Wald und Feld notwendig war. Für die ihnen über-
lassenen Grundstücke mußten die Leute je nach Zustand und Ertragsverhältnissen
einen jährlichen Zins von durchschnittlich 1 fl je Morgen entrichten.
Diese Regelung wurde ausdrücklich auf die Dauer des Holzakkords begrenzt.
Man hatte also immer nur an eine vorübergehende Niederlassung gedacht, die
mit dem Ende der Holzlieferungsverträge wieder eingehen sollte.

Es kam jedoch anders. Denn inzwischen hatte der Holzhandel in Europa einen
gewaltigen Aufschwung erfahren. Die Seemächte Holland und England konnten
den gewaltigen Bedarf an Holz zum Ausbau ihrer Häfen und Flotten nicht
aus dem eigenen Lande decken. Daher mußten die Holländer den deutschen
Markt zu gewinnen suchen. Der Rhein mit seinen zahlreichen Nebenflüssen
bot eine gute Transportmöglichkeit. Die immer noch gewaltigen Holzvorräte
des nördlichen Schwarzwaldes übten eine große Anziehungskraft aus. Die badische
Landesherrschaft, darauf bedacht, sich neue Einnahmequellen zu erschließen
, fand in dem bisher nur wenig genutzten Lehenwald ein geeignetes
Objekt zur Verwirklichung ihrer Ziele. Diese „Holländerstämme", die jetzt in
großen Mengen benötigt wurden, waren große und starke Fichten- und Tannenstämme
von bis 33 m Länge und 36 bis 48 cm Durchmesser am schwachen

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