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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
66. Jahresband.1986
Seite: 399
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Vom Klosterwald Allerheiligen zum Staatswald
Ottenhofen1

Hellmut Gnändinger

1. Das Badische Forstrevier Allerheiligen

Mit dem Übergang des Klosters Allerheiligen in badischen Besitz hatte auch
der Klosterwald zu bestehen aufgehört. Als Allerheiligenwald ging er in das
Eigentum des badischen Staates über und mußte von diesem verwaltet und bewirtschaftet
werden. Zunächst wurde durch Geheimrat von Lassolaye, den
ehemals fürstbischöflichen Landvogt und nachmaligen Kommissar der badischen
Regierung vorübergehend der seitherige Stiftskellermeister P. Clemens
Bauer zum Verwalter des Klostereigentums einschließlich seines Waldes ernannt
. Danach wurde durch Erlaß des Markgrafen das nächstgelegene markgräfliche
Oberforstamt Mahlberg mit der Bewirtschaftung des Waldes beauftragt
. Bis zur Schaffung einer neuen badischen Forstverwaltungsorganisation
1805 war der Wald damit dem dem Oberforstamt zugehörigen Forstrevier
Staufenberg unterstellt2.

Sehr bald scheint es jedoch dem inzwischen neugebildeten Oberforstamt
Oberkirch mit dem Sitz in Gengenbach zugeteilt worden zu sein, denn schon
vom 18. 8. 1804 existiert ein Bericht des Oberforstamts Oberkirch über Fragen
der Waldbewirtschaftung im Revier Allerheiligen, wodurch erwiesen ist, daß
zu dieser Zeit dort ein neugeschaffenes Revier bereits bestand3.

Dem Revier war von Beginn der badischen Herrschaft an zugeordnet der frühere
Waldbesitz des Fürstbischofs von Straßburg, der Sulzbacher Herrschaftswald
, der im Südwesten jenseits des Braunbergs an den Allerheiligenwald
anschloß, und der ehemals Neuensteinische Lautenbacher Herrschafts-
wald4 bei Hubacker südlich der Rench. Dieser hatte allerdings nie einen Zusammenhang
mit dem Klosterwald und wurde von ihm nach wenigen Jahren
wieder losgelöst.

Der Sulzbacher Herrschaftswald war 1321 im Zuge der Ausweitung des
Grundbesitzes des Bistums Straßburg durch Kauf erworben worden. Bereits
1316 war Bischof Johann die Herrschaftsgewalt über das Renchtal, das
Kappler- und Sasbachtal durch König Friedrich von Habsburg verliehen worden
. Der Wald war vordem Teil eines Gutes im Sulzbachtal, das zusammen
mit anderen Gütern — insgesamt 15 — in der näheren Umgebung zur Burg
Bärenbach im Renchtal gehört hatte. Ihre Lehensrechte an Burg und Gütern
hatten am 26. 7. 1321 die letzten Lehensinhaber, die Brüder Burkart und Johannes
von Bärenbach zu Gunsten des Bischofs von Straßburg gegen eine
Summe von 115 Mark Straßburger Silbers aufgegeben5. Dieser am Westab-

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