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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
66. Jahresband.1986
Seite: 414
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Die Erwerbungen auf der Gemarkung Ottenhofen28

Schon mit dem Erwerb des Schauenburgischen Ruhesteinwaldes und der Seebacher
Bauernwaldungen war der Plan des Ottenhöfener Bezirksförsters Ger-
wig, alle Waldungen entlang der Gebirgskette bzw. der Landesgrenze für den
badischen Staat zu erwerben und damit ein in sich geschlossenes staatliches
Waldgebiet zwischen dem Allerheiligenwald und der Hornisgrinde zu schaffen
, nahezu erfüllt worden. Dieses reichte im Norden jetzt bis zum Seibelseckle.

Westlich seiner schmälsten Stelle, des Kammes Vogelskopf-Melkereikopf begann
seinerzeit abwärts auf Gemarkung Ottenhofen das ehemals Bosensteinische
Waldgebiet, der Neunbürgerwald und der Harzwald an den Hängen des
Gottschlägtals. Diese Waldungen waren zusammen mit den Lehenshöfen als
fürstbischöflich-straßburger Besitz 1805 säkularisiert, geteilt und den Lehenshöfen
zur Nutzung überlassen worden. In gleicher Weise wie die Lehensgüter
des Klosters Allerheiligen waren sie später nach dem Gesetz von 1818 an die
Inhaber der Lehenshöfe zum 18fachen Zinswert übergeben worden, was diese
oftmals finanziell stark belastete und vielfach zu hohen Verschuldungen führte.

Die Betroffenen versuchten daher, wie z. B. der Inhaber des Waldbauernhofs
im Gottschlägtal Xaver Decker, seine Schulden durch Holzverkäufe abzudecken
, was nicht gelang, da die Waldungen ausgehauen waren. Er sah sich
daher gezwungen, 1862 die oberen Lagen seines Waldes, d.s. rd. 33 ha an das
Domänenärar zu verkaufen, um schuldenfrei wirtschaften zu können. Er
selbst behielt das Hofgut mit 2 Morgen Wald, 18 Morgen Weidfeld, das er zu
einem großen Teil aufforstete und 8 Morgen Wiesen in der Nähe des Hofes.
Dies war erst möglich, nachdem die Teilbarkeit des Hofgutes seitens des Gemeinderats
von Ottenhofen nachgewiesen worden war. Der Hof wurde damit
saniert und besteht so bis heute.

Aus ehemals bosensteinischem Besitz sind bis zum Ende des vergangenen
Jahrhunderts aus bäuerlichem und sonstigem privaten Besitz 10 Waldgrundstücke
, zumeist Parzellen im Harzwald und Neunbürgerwald, einschließlich
des Waldbauernhofes 95 ha Wald an den Fiskus übergegangen. Dies geschah
aus verschiedensten Gründen: Ausmärker und Handwerker, durch Erbteilung
zu Wald gekommen, waren an Waldungen, die sie selbst zu bewirtschaften
hatten, nicht interessiert; die einen wollten lieber Bargeld als Wald, den anderen
waren die Erträge zu selten und zu gering; manche machten das geschlagene
Holz zu Geld und wollten die Aufforstungskosten sparen, wieder andere
tauschten gern ihre entfernt liegende Waldparzelle gegen eine naheliegende
alljährlich zu nutzende Wiese u.a. Alle diese Waldgrundstücke sind an den
„Großen Wald" angeschlossen worden, der als Walddistrikt auch so hieß und
bis heute offiziell diese Bezeichnung trägt, allerdings heute mehr unter der Bezeichnung
,,Staatswald Ottenhofen" bekannt ist.

Einen eigenen staatlichen Walddistrikt unmittelbar oberhalb des Dorfes Ottenhofen
bildet seit 1853 der Staatswald „Eichkopf", der bis dahin als Weid-

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