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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
66. Jahresband.1986
Seite: 435
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der Verweigerung des Urlaubs einen Bruch der verfassungsmäßig gewährten
Rechte erblickte. Im Verlauf der leidenschaftlich geführten Auseinandersetzungen
veröffentlichte Großherzog Leopold am 15. August 1841 ein Manifest
, das die Urlaubsverweigerung verteidigte und das Verhalten der Kammer
als Verirrung bezeichnete. Er forderte die Untertanen, besonders die Staatsdiener
auf, in dieser Sache treu die Rechte des Regenten anzuerkennen21. Dieses
Manifest, das ohne Gegenzeichnung durch einen Minister erschienen war,
erhitzte noch mehr die Gemüter, ja die Opposition gab zu Protokoll, daß sie
es als verfassungswidrig betrachte. Peter hatte die ganze Zeit mit Zustimmung
seiner Wähler auf seinem Recht als gewählter Abgeordneter bestanden und
war nicht gewillt zurückzutreten. Als die Regierung die Kammer auflöste und
Neuwahlen ausschrieb, war Peter bereit wieder zu kandidieren. Doch da geschah
etwas, das ihn zu tiefst erregte und enttäuschte.

Anfang Dezember 1841 erhielt er von dem Bürgermeister Naudascher von
Kenzingen ein Schreiben, veranlaßt von Wahlmännern dieses Bezirks. Er teilte
ihm mit, daß man allenthalben in diesem Bezirk die Vertretung auf dem nächsten
Landtag verlangt. Da Peter auch diesmal für die Sitzungen keinen Urlaub
erhalten werde, wünschen die Wähler, „um aus einer peinlichen Situation herauszukommen
, gütige Erklärung von Euer Hochwohlgeboren darüber, ob es
nicht zur Lösung der Wirren ratsam wäre „bei obwaltender fataler Lage den
Rücktritt zu verlangen." Naudascher bedauert, daß er im Auftrag der Wähler
darum bitten muß und sieht „einer hochgefälligen Erklärung" entgegen22. Als
Quelle für diese Zumutung vermutet Peter staatliche Umtriebe. Zu tiefst erschüttert
über das treulose Verhalten seiner Wähler, brauchte er etwa drei
Wochen, um Naudascher antworten zu können. In seinem Antwortschreiben
an ihn erinnerte er diesen, daß er im Wahlkreis Kenzingen-Endingen zum Abgeordneten
bestimmt worden war, „weil er den Wählern als aufrichtiger
Freund der Volkssache und der gesetzmäßigen Freiheiten" empfohlen worden
war, daß sie nicht gewillt waren, im Urlaubsstreit eine neue Wahl vorzunehmen
und daß er selbst bereit war „mit Verleugnung des eigenen Vorteils bis
ans Ende auszuhalten. Jetzt trete ich zurück, weil der Boden unter meinen
Füßen weicht23." Am 1. Januar 184224 teilt er dem Präsidenten der Kammer
seinen Entschluß mit zurückzutreten. Gleichzeitig bittet er ihn, der Kammer
das Schreiben von Naudscher sowie seine Antwort an ihn mitzuteilen, damit
die Öffentlichkeit erfahre, warum er diesen Schritt getan habe. Das geschah
am 10. Januar 184224. Diese Deklaration betrachtete man im Ministerium des
Innern als unanständig und eines Staatsbeamten unwürdig25. Peter war in Ungnade
gefallen.

Bereits am 10. 1. 1842 wurde er seiner Stellung am Oberhofgericht in Mannheim
enthoben und als Vorstand mit der Amtsbezeichnung „Obervogt" an
das Bezirksamt Adelsheim versetzt26. Die bisherigen Bezüge beließ man ihm.
Das war für Peter eine schwere Strafe und Demütigung. Von der aufstrebenden
Stadt Mannheim versetzte man ihn in ein altertümliches Städtchen im ent-

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