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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
66. Jahresband.1986
Seite: 441
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1986/0441
Als Peter nach Konstanz zurückkehrte, war die Erregung im Seekreis aufs Äußerste
gestiegen. Es gingen Gerüchte um, daß sich an mehreren Orten Wehrmannschaften
gebildet hatten, die nach Karlsruhe ziehen wollten. In Konstanz
war man in großer Sorge um die Ernährung. Die Bevölkerung fürchtete, daß
bei länger andauernder Einquartierung sie Not leiden müsse, da nur wenig
Lebensmittel vorhanden waren42. Da geschah das, was die Regierung in Karlsruhe
befürchtet hatte. Am 11.4. traf Hecker von Schaffhausen kommend in
Konstanz ein. Zusammen mit Struve bestand er darauf, daß sofort in Konstanz
die Republik ausgerufen werde, daß die Konstanzer Wehrmannschaft
ausziehen und mit denen der andern Orte nach Karlsruhe marschieren solle.
Peter, der Hecker aus seiner Landtagstätigkeit her kannte, bemühte sich in
mehreren Besprechungen zusammen mit andern Bürgern, ihn von seinem Vorhaben
abzubringen. Doch war alles vergebens. In einer Versammlung im
Stadthaus am 12. 4. versuchte Hecker, die Bürger von Konstanz für seine
Ideen zu gewinnen und stellte ihnen vor, daß die Republik die beste Staatsform
sei. Doch die meisten der rund 800 Zuhörer ließen sich nicht von seinen
Ausführungen beeindrucken und stimmte dem Vorschlag des anwesenden
Bürgermeister Huetlin von Konstanz zu, sich den Beschlüssen der Nationalversammlung
zu unterwerfen. Enttäuscht verließ Hecker am 13.4. Konstanz,
nachdem bereits am Morgen etwa 50 Mann der Konstanzer Wehrmannschaft
unter dem Kommando des ehemaligen badischen Leutnants Sigel die Stadt
verlassen hatte.

Bei einem Halt in Stockach verkündete Hecker am 13. 4. „als Obmann der
provisorischen Regierung", daß die Regierung des Seekreises und alle ihr unterstellten
Staatsstellen aufgehoben seien. Gleichzeitig ernannte er den seitherigen
Regierungsdirektor Peter zum Statthalter und bestellt den Arzt Vanotti
zu seinem Stellvertreter. Außerdem fügte er seinem Beschluß hinzu, daß der
Statthalter die Befugnis habe, Beamte zu entlassen und andere einzustellen.
Auf die Frage, ob Peter auch das Statthalteramt annehme, antwortete
Hecker: „Er wird es annehmen, wenn man ihn dazu zwingt. Das weiß ich!"
Von diesem Beschluß erhielt Peter nach seinen Angaben keine Ausfertigung,
doch bekam er ihn in einer Abschrift zum Lesen43.

In einem Schreiben vom 12. 4. berichtete er der Regierung über die Situation
im Seekreis. Er erwähnt auch die Volksversammlung mit Hecker und teilt mit,
daß die Republik darin nicht ausgerufen worden sei. Den Heckerschen Beschluß
von Stockach scheint er nicht in Karlsruhe gemeldet zu haben43.

Peter war in einer schwierigen Lage. Als hervorragender Jurist mit langer Berufserfahrung
wußte er, daß das was Hecker verfügt hatte, Hochverrat war
und streng bestraft würde.

Als Beamter war er dem Staat gegenüber zur Treue verpflichtet. Mindestens
hätte er seine vorgesetzte Dienstbehörde von dem Vorkommnis sofort in
Kenntnis setzen sollen und Anweisungen abwarten müssen. Ja, er hätte selbst

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