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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
66. Jahresband.1986
Seite: 446
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sie nicht sogleich vollzogen werden, da diese zuerst die Genehmigung erteilen
mußte. Sie erlaubte sie am 17. Juni 184852. Jedoch war auch jetzt noch nicht
die Verhaftung durchzuführen, da Peter am 16. Mai 1848 vom Wahlkreis
Konstanz-Überlingen zum Mitglied der Deutschen Nationalversammlung in
Frankfurt gewählt worden war.

Zwar gewählt, konnte er sich jedoch nicht gleich an den parlamentarischen
Arbeiten beteiligen, denn zunächst mußte die Frage geklärt werden, ob er als
suspendierter Regierungsrat überhaupt Abgeordneter der Nationalversammlung
werden könne. Diese Frage der Legitimation beanspruchte längere Zeit,
doch wurde sie zu seinen Gunsten entschieden, da die Wahl einwandfrei
durchgeführt worden war53.

Weiterhin mußte sich Peter mit einem noch schwereren Problem befassen,
dem der Aufhebung der Immunität durch die Nationalversammlung. Am
19. Juni richtete der badische Minister des Auswärtigen an den Präsidenten
der Nationalversammlung ein Schreiben und ersuchte ihn um die Ermächtigung
, Peter zu verhaften. Zwar bestand damals noch kein Reichsgesetz, das
die Verhaftung eines Abgeordneten erst erlaubte, wenn die Nationalversammlung
dazu ihre Zustimmung gegeben hatte — das Gesetz wurde erst am 30. 9.
1948 erlassen: Zur Überprüfung des Gesuches wurde ein 15-Ausschuß eingesetzt
, dessen Nachforschungen sich allerdings sehr lange hinzogen. Erst am
26. 9. konnte der Abgeordnete Adams den sehr zuverlässig gearbeiteten Bericht
vorlegen54. Auf Grund der Sachlage kam der Ausschuß zu dem Entschluß
, das badische Gesuch abzulehnen. Doch gab sich das Frankfurter Ministerium
des Innern damit nicht zufrieden und stellte sich in einem Schreiben
vom 9. 1. 1849 an das Ministerium des Auswärtigen auf den Standpunkt, Peter
könne zwar nicht verhaftet werden, aber die Untersuchungen sollen weitergehen
. Inzwischen hatte sich die Nationalversammlung den entscheidenden
Fragen der Verfassung des Reiches zugewandt. So hatten die Abgeordneten
keine Zeit, sich mit solchen im Grunde nebensächlichen Fragen wie die des
Falles Peter zu befassen. Bis zum 5.3. 1849 hatte über den Bericht des Abgeordneten
Adams noch keine Beratung und keine Beschlußfassung stattgefunden
. Inzwischen hatte die badische Regierung das Ergebnis ihrer weiteren Ermittlungen
der Nationalversammlung zugeleitet. Als inkriminierend für Peter
wurde vorallem angeführt, er habe die bayrischen und württembergischen
Truppen aufgefordert, den Einmarsch in den Seekreis aufzuschieben, ferner
habe er die Nachricht, daß er das Statthalteramt übernommen habe, an den
„Bürger und Obmann" Hecker abgesandt. Diese Angaben waren für den
Ausschuß Grund, diesmal die nachgesuchte Ermächtigung zur Verhaftung zu
beauftragen55. Die Unsicherheit seiner Lage hinderte Peter daran, sich intensiv
mit den Problemen der Nationalversammlung zu beschäftigen. Im Winter befiel
ihn außerdem ein schweres Nervenfieber, das ihn lange auf das Krankenlager
warf.

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