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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
66. Jahresband.1986
Seite: 449
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1986/0449
Ignaz Peter im Alter

So endete Peters politischer Einsatz für die Demokratie in Baden: Die langjährige
Zuchthausstrafe brachte ihn um Freiheit und Ehre, außerdem verlor er
sein Vermögen wie das seiner Frau und Kinder. Nicht lange konnte Peter 1849
als politischer Flüchtling in Zürich bleiben. Auf Verlangen der Badischen Regierung
wurde er im Mai 1850 ausgewiesen. Zunächst nahm er Aufenthalt in
Straßburg, dann mit Genehmigung der französischen Regierung in Paris, wo
er von Juni 1850 bis Ende 1854 sich aufhielt. Alle halben Jahre mußte er seine
Aufenthaltsgenehmigung verlängern lassen, und das tat die französische Regierung
ohne Schwierigkeiten. Über seinen Aufenthalt in Paris ist nur wenig
bekannt. Er lebte in sehr bescheidenen Verhältnissen, war kränklich, pflegte
wenig Umgang und hielt sich vom politischen Leben fern. Seine Briefe aus dieser
Zeit zeugen von seiner Anhänglichkeit an seine vaterlose Familie und von
seiner rührenden Liebe zu seiner Frau und zu seinen Kindern.

1854 durfte er zu seiner Tochter Emma, die in Frauenfeld mit einem Arzt Dr.
Reiffer verheiratet war, dank der Bitten der Familie und der Unterstützung
durch Schweizer Freunde zurückkehren. Dagegen erhob die badische Regierung
schwere Bedenken und ersuchte die Schweizer Regierung um erneute
Ausweisung oder um Internierung in einem entfernten Kanton. Sie machte
geltend: Peter sei einer der Häupter des Aufruhrs gewesen und gehörte zu den
schwer gravierenden Führern des Aufstandes von 1848 und 1849. Im Kanton
Thurgau und in Zürich fänden sich noch viele politische Flüchtlinge, die in gedrückten
Verhältnissen lebten und wieder heimkehren wollten. Auch im See-

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