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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
66. Jahresband.1986
Seite: 461
(PDF, 109 MB)
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setzende Arbeitsteilung zwischen landwirtschaftlicher und gewerblicher Arbeit
wurde damit für die Jahre hinfällig.

Die Bauern werden arbeitslos

Arbeitslosigkeit war somit kein rein städtisches Problem mehr. Riesige Arbeitslosenheere
, die vor den Werken Schlange standen, existierten auf dem
Land nicht, denn die ländlichen Arbeitslosen mußten, ob sie wollten oder
nicht, in die Dörfer zurückziehen. Dort, im Rahmen eines ihnen vertrauteren
Sozialsystems, erhofften sie sich eher Hilfe. Das Dorf konnte arbeitslos gewordene
Bewohner bis zu einem bestimmten Grad auffangen, sei es durch
Taglohnarbeit, Gemeindearbeiten oder durch die Mitversorgung in der eigenen
Familie. Die in den Dörfern erstellten offiziellen Arbeitslosenzahlen sagen
oft nur die halbe Wahrheit aus. Denn auf dem Land existierte bereits traditionell
eine strukturelle Arbeitslosigkeit. Viele Betroffene hatten Scheu vor dem
Status eines öffentlichen Wohlfahrtsempfängers, der ja im Gegensatz zur
Stadt jedem Dorfbewohner bekannt war.

In Rammersweier wurden Jugendliche und jüngere Erwerbstätige zwischen
18 und 25 Jahren am härtesten betroffen. Bereits 1928 waren von 13 in der
Fürsorge stehenden Arbeitslosen 8 nicht älter als fünfundzwanzig Jahre. 1928
verdoppelte sich deren Zahl".

Arbeitslos wurde auch in Rammersweier hauptsächlich die angesprochene
Gruppe der Nebenerwerbsbauern. Viele hatten zuvor ihren Arbeitsplatz mehrere
Male wechseln müssen oder standen nur in kurzzeitigen Beschäftigungsverhältnissen
. Ein Arbeitsloser schreibt im Januar 1931 an das örtliche Bürgermeisteramt12
:

„Im Juni 1929 wurde ich bei der Spinn- und Weberei Offenburg arbeitslos und erhielt
dann Arbeitslosenunterstützung bis Anfang August. Von da an arbeitete ich 11 Wochen
bei der Firma G. bei Grabarbeiten zur Ferngasversorgung. Dann bezog ich wieder
Arbeitslosenunterstützung bis zum 26. 3. 1930. Während des Frühjahrs und Sommers
1930 war ich bei Maurer X. in Rammersweier beschäftigt (. . .) Es steht mir hiernach
auch der Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung für 26 Wochen zu."

Ein 30jähriger Arbeitsloser schreibt im Februar 1932 an das Arbeitsamt Offenburg13
:

„Ich war Sommer 1930 bei der Firma F. in W. während 30 Arbeitstagen beschäftigt.
Nach einer kurzen Beschäftigungszeit in Straßburg war ich etwa acht Wochen krank.
Im Sommer 31 erhielt ich Arbeit bei der Bahnmeisterei I. in Offenburg. Hier konnte ich
arbeiten 23 Wochen (. . .) und eine Woche (. . .). Im Januar und Februar d.J. war ich
bei der Gemeinde Rammersweier beschäftigt und bei Landwirt S. in D. (. . .) Hiernach
ergibt sich eine Gesamtzeit von 167 Arbeitstagen. Da die Anwartschaft mit 157 Arbeitstagen
erfüllt ist, habe ich die Voraussetzungen erfüllt, an die das Gesetz die Gewährung
der Unterstützung knüpft. Ich ersuche daher meinen Antrag auf Gewährung der Arbeitslosenunterstützung
zu entsprechen und bitte um beschleunigte Behandlung, da ich
mit meiner Familie sonst der Not ausgesetzt bin."

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