Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
66. Jahresband.1986
Seite: 462
(PDF, 109 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1986/0462
Mit wachsender Dauer rutschten die meisten Betroffenen immer weiter aus
der Arbeitslosenversicherung heraus, bis sie letztendlich auf die alleinige finanzielle
Unterstützung der dörflichen Fürsorge angewiesen waren. Dies war
ein im ganzen Deutschen Reich allgemein bekanntes Phänomen. Durch die
Verschärfung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes in den Jahren 1930, 1931
und 1932, infolge der die Arbeitslosenunterstützung von ursprünglich 26 Wochen
auf 20 und schließlich auf 6 Wochen verkürzt wurde, fiel die Mehrzahl
der Dauerarbeitslosen immer weiter aus dem ohnehin lockeren sozialen Netz
heraus. 1932 betrug deren Anteil an der Gesamtzahl der badischen Arbeitslosen
50 °7o! Demnach bezog die Hälfte der Arbeitslosen ihren Unterhalt aus der
öffentlichen Fürsorge der Gemeinden und Bezirksfürsorge. Was dies für die
bereits hoch verschuldeten Gemeinden bedeutete, kann man sich unschwer
vorstellen. Angesichts eines erheblichen Rückgangs der Steuereinkünfte in der
Krisenzeit blieb nur wenig Spielraum. Auch die Erhebung von Bier-, Getränke-
und Bürgersteuern konnte den finanziellen Notstand nicht lindern. Viele ländliche
Arbeitslose beklagten sich deshalb beim Arbeitsamt oder beim Bürgermeisteramt
über die dürftigen Bezüge.

So z.B. schreibt ein Arbeitsloser im Mai 1932 an das Arbeitsamt Offenburg14:
„Mit Bescheid des Arbeitsamtes Offenburg vom 25. ds. Mts. wurde mir mitgeteilt, daß
meine Krisenunterstützung auf wöchentlich 8 RM herabgesetzt worden sei mit Rücksicht
darauf, daß mir die Möglichkeit gegeben sei, im gewissem Umfang in der Landwirtschaft
meines Vaters mitzuarbeiten. Gegen diesen Bescheid erhebe ich Einspruch.
Mein Vater ist infolge der Beschwerden, die er sich während seiner Militärdienstzeit in
den Kriegsjahren zugezogen hat, in seiner Gesundheit beeinträchtigt. Wenn ich ihm
dann bei einigen Arbeiten aushelfe, so ist das nichts weiter, als die Erfüllung einer
Pflicht, für die ich keine Vergütung nicht erhalte, (. . .). Die Landwirtschaft meines

Arbeitslose und Art der Unterstützung im Jahresdurchschnitt 1929 bis 1932 in
Baden

Jahr

AI abs.*
= 100%

in Al-vers.
abs. in %

in Krisenfürs,
abs. in %

Wohlf. AI
abs. in %

sonst. AI
abs. in %

1929

71366

41614 58,3

6457 9,0

23295 42,7

_** _**

1930

99813

52650 52,7

11139 11,2

36024 36,1

_** _**

1931

145407

59137 40,7

27247 18,8

20277 14,0

38746 26,5

1932

174688

38361 22,0

47267 27,1

42507 24,3

46553 26,6

TAB 5.

* AI = Arbeitslose (n)
** keine Angaben

Quelle: Stat. Jahrbuch für das Land Baden von 1933
462


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1986/0462