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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
66. Jahresband.1986
Seite: 468
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Bad Peterstal mit Peterskapelle 1607

1605, 1617 und 1639 wurden eigene Badeordnungen für die Bäder Peterstal
und Griesbach erlassen. Dabei war alles bis auf das Detail festgelegt. Verhaltensrichtlinien
waren darin für Badegäste, das Badepersonal und auch für die
Badwirte aufgestellt. Auch der Einkauf von Nahrungsmitteln und Getränken
war durch strenge Anweisungen geregelt. Den Gastgebern wurde nahegelegt,
mindestens 2 klare und schöne unverfälschte Tisch weine bereitzuhalten. In
der Badeordnung von 1618 wurde zusätzlich daraufhingewiesen, daß der Wirt
nur „fürnemlich gesunde und saubere Brunnenknecht oder Wasserschöpfer
einstellen soll". Die Badeanstalten wurden außerdem unter des Fürsten besonderen
Frieden und Schutz gestellt. Burgfrieden sollte herrschen im ganzen
Räume von der Quelle zu Griesbach bis zur Kirche in Petersthal. „Wer diesen
beständigen Burgfrieden stört, welchen Standes er auch sei, soll einer gerechten
Strafe zugeführt werden".

Zu Beginn der Badfahrten (Beginn der Kursaison) kam der Amtmann von
Oberkirch in die Bäder und verlas dem Badpersonal, den Badwirten und den
anwesenden Kurgästen die Badeordnungen im Wortlaut. Die Badewirte waren
gehalten, die Badgäste zweimal wöchentlich dem Amte Oberkirch zu melden.
In den Badeordnungen waren u.a. auch Taxordnungen für die Räumlichkeiten
(„Taxa der Losamenter") sowie für das Essen und die Getränke erlassen.
Die Wohneinheit in den Bädern Petersthal und Griesbach bestand damals
meistens aus einer Kammer und einer Stube. Sie waren mit Tiernamen be-

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