http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1988/0013
durchgeführt würden. Ganze Gruppen würden ohne Genehmigung des Denkmalamtes
Grabungen vornehmen, was gesetzeswidrig sei und strafrechtlich
verfolgt werde. Nur die hauptberuflichen und ehrenamtlichen Mitarbeiter des
Denkmalamtes dürften archäologische Grabungen vornehmen. Kurt Klein
machte auf die bewährte Zusammenarbeit von Historischem Verein und heimatgeschichtlichen
Arbeitsgemeinschaften im Schulbezirk Offenburg aufmerksam
. Zahlreiche landes- und ortsgeschichtlichen Untersuchungen und
Handreichungen seien von diesen Arbeitsgemeinschaften erarbeitet und an die
Schulen im Ortenaukreis verteilt worden.
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