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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
68. Jahresband.1988
Seite: 72
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che Schrumpfung nicht durch den Rhein, sondern durch die Geldnöte der Lichtenberger
verursacht wurde. Bevor Konrad II. von Lichtenberg seine linksrheinischen
Güter am 22. Mai 1370 vor dem Richter des bischöflichen Hofes
zu Straßburg rechtskräftig an den Straßburger Bürger Walther Wahssicher veräußerte
,9 reichte der Hundsfelder Bann im Westen teilweise bis zum Krummen
Rhein. Die Anwesenheit des Schultheißen und der „Gemeiner des Hofes
von Hunesvelt" bezeugt den gewichtigen Akt der Abtretung, die folgende Gebiete
umfaßte: den Bannwert, der einerseits an die Straßburger Allmende, andererseits
an die Ganzau stieß, die Ganzau, den Lombarts Wörth, das Off res
(der Aufreis), den Hackswerth (offenbar identisch mit dem obern und untern
Hackmesser und dem Hackmesser Grund), die Appelauwe neben dem Lombarts
Wörth, das „nuwe sant genannt der Kriegerwert", der Swebelins wert
(Schwebeiswörth), das „üsser sant zu Hunnesfelt", welches anscheinend innerhalb
der Allmende Konrads von Lichtenberg lag. Dazu kaufte Walther
Wahssicher am 3. Oktober 1370 „alle Sandbänke, Auen und Ställe, nebst der
dazu gehörigen Gerechtsame, diesseits und jenseits des Rheines zwischen den
beiden Staden (Ufern) und oben an den Bännen der Dörfer Iiikirch und Altenheim
, bis zur Fricelin'swert". Neun Jahre später, am 17. August 1379, erwarb
er vom Ritter Reimbold Klobelouch und dem Hundsfelder Pfarrherrn Johann
Friese noch weitere Stücke, die nach Vermutung von Reuss inmitten der bereits
verkauften Lichtenberger Gebiete lagen.

Im Zusammenhang mit der Loslösung des Hofes Niederweiler vom Eckartsweierer
Bann durch Verträge von 1350 und 1352, wodurch Niederweiler seinen
eigenen Bann erhielt und gleichzeitig aus der Lichtenberger Herrschaft
ausschied und zu einem eigenen Hoheitsbereich erhoben wurde, vermerkt Gerhard
Wunder: „Nach moderner Auffassung ist das nichts anderes als eine Ausgemeindung
, verbunden mit einem Übergang der Landeshoheit. Die Ausgemeindung
bedurfte der Mitwirkung von Landesherr und Gemeinde, wie ein
ähnlicher Vertrag von 1370 bezüglich Hundsfeld und Neuhof bestätigt."10
Dieser Vergleich könnte nur den rechtlichen Vorgang betreffen, denn beim
Vertrag von 1370 war eine Siedlung Neuhof noch nicht vorhanden, wie aus
einer Feststellung von Reuss hervorgeht: „Aus diesen eben angeführten Urkunden
darf wohl mit ziemlicher Sicherheit geschlossen werden, daß, als Konrad
von Lichtenberg und die Censiten des Dinghofes von Hundsfelden die
aufgezählten Ländereien an den zukünftigen Meister des Rates von Straßburg
verkauften, unter denen auch das Gebiet des heutigen Neuhofs sich befand,
bleibende Wohnstätten daselbst noch nicht bestanden, und höchstens einige
Ställe oder Pferche vorhanden waren, wie sie in dem zweiten Kaufbrief erwähnt
werden. Ebenso geht aus denselben hervor, daß der dortige Grund und
Boden als zum Hundsfelder Bann gehörig betrachtet wurde, denn auch späterhin
, wenn von jenen Auen und Wörthen die Rede ist, werden sie stets als von
der Straßburger Allmende begrenzte Grundstücke bezeichnet, und gehören somit
, damals wenigstens, nicht zum Weichbild der Stadt."

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