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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
68. Jahresband.1988
Seite: 87
(PDF, 112 MB)
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Es bleibt dahingestellt, ob man daraus die von Hornung gezogene Folgerung
ableiten kann: „Das Idiotikon ist das einzige bisher mir bekannte Wörterbuch
im deutschen Sprachgebiet, das ,Hund' = Kahn oder Fähre noch kennt. Dies
deutet auf ein sehr hohes Alter hin und läßt vermuten, daß die ursprüngliche
Bedeutung dieses Namens schon Ende des ersten Jahrhunderts ,verschüttet'
wurde."

Ein Abschreibfehler?

Ich vermute, daß ganz einfach ein Abschreibfehler vorliegt, der vom letzten
Schreiber übernommen wurde. Dieses Übel ist nun leider keine Seltenheit.
Was Wolfgang Krämer im Zusammenhang mit einem Weistum von 1421 vermerkt
, dürfte auch in unserem Falle zutreffen: „Wie so oft bei Kopien in alten
Zeiten ist auch hier die Vorlage nicht einwandfrei wiedergegeben, indem manche
Wörter bzw. Schriftzeichen nicht mehr verstanden, mithin fehlerhaft wiedergegeben
und selbstverständlich in dieser mangelhaften Form beglaubigt
wurden. So bleibt mancher Ausdruck unverständlich."64 Es passierte, was
immer vorkommen kann: ein paar Wörter wurden ausgelassen. Ein Vergleich
mit dem Weistum des Rohrer Hofes der Abtei Himmerode im ehemaligen
Oberamt Boppard könnte das erhärten. Dort heißt es in einer Aufzeichnung
aus der Mitte des 16. Jahrhunderts: „6. Fragt der scholteß, wer auf dem Staat
wohnen soll? Antwort der sechste scheffen: ,Da soll wohnen ein ferger, der
soll haben eine haußfrau, ein nachen und ein roder, einen hund und einen ha-
nen und eine hene, was er weiderß hat, soll er mit gnade der hern haben'."65
Und so müßte es wohl im Dinghofrecht von Kleinkems zumindest lauten:
„Item ouch sol der Meiger in dem obern Hof zu kleinen Kemps einen Hund
han und ein Nachen und da warten ..."

Stünde wirklich „Hund" für einen Kahn, so sollte man annehmen, daß dieser
Begriff auch im weiteren Text verwendet würde, doch steht bei Grimm im
gleichen Abschnitt: „. . . hätte er denn fremder lütten im schiff", wie auch bei
Burckhardt eine Stelle im nächsten Abschnitt lautet: „so sol er den ersten vor
sich in das Schiff sezen und den nachkumend hinten in das Schiff sezen." Am
Rande sei noch vermerkt, daß die zum Vergleich herangezogene Aufzeichnung
aus der Zeit um 1550 für den Rohrer Hof von einem „nachen" spricht,
während die ältere kürzere Fassung vom Jahre 1536 den Ausdruck „Schiff"
gebraucht, wobei man z. B. 1543 in Straßburg den Nachen geradezu mit dem
„Fischerschyfflin" gleichsetzt.66 Halten wir also fest, daß im Text der
„Hund" als Begriff für ein Fährschiff nicht mehr vorkommt.

Daß die Hunde in Dinghofrodeln eigens erwähnt werden, kommt nicht von ungefähr
, spielten sie doch bei der Jagd eine besondere Rolle. Im Dinghofrodel
von Nider-Ranspach vom 7. 12. 1449 werden besondere Anweisungen für die
Behandlung der Hunde gegeben, die sich im Gefolge des Propstes von St. Alban
, seines Schaffners und des Vogtes beim „Jargeding" befinden, und dem

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