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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
68. Jahresband.1988
Seite: 91
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Pfad, doch soll es nach der Überlieferung „einen Acker gegeben haben, der
auch Hundsacker genannt wurde, weil er angeblich während einer großen
Hungersnot für einen Hund erworben wurde".87 Dieser Acker befindet sich
im Gebiet der jetzigen Mackenheimer Straße. Möglicherweise bestand zwischen
diesem Hundsacker und dem Hundspfad eine Beziehung, die noch geklärt
werden könnte.

Die Vieldeutigkeit der Bezeichnung „Hund" läßt aber auch die Überlegung zu,
ob der Hundspfad in Beziehung zu einer Gerichtsstätte stand. Tatsächlich führte
er (auf der Karte als „Mittelweg") bis zu dem Gewann „Gestühl" der Gemarkung
Leiselheim, das an der Grenze zur Gemarkung Jechterdingen liegt,
wo das Hochgericht der Herrschaft Burkheim mit Galgen lag: „Der Platz liegt
an der Gemarkungsgrenze gegen Leiselheim bei den Gewannen Gestühl und
Gestühlacker. Er ist vermutlich der Ort eines alten Gerichtsstuhls, vielleicht
der Gerichtsort des Königshofes zu Sasbach aus dem 10. Jahrhundert."88

Zum Gestühl des Gerichts wurde ein Missetäter im Mittelalter vom Hund(t)
bzw. Gerichtsbüttel begleitet.89

Vom Straßburger Hundsgießen und der Hundsmatt bei Auenheim

Hornung betonte, daß an den 5 von 6 Abfahrts- oder Landeplätzen ein
Gewässer-, Flur- oder Ortsname mit ,,-hund-" in Erscheinung trete, doch ist
das urkundlich nicht belegt. So ist keine „Fahr zu den Hunden bei Kehl" als
eigenständige Bezeichnung bekannt. Hornung folgte offenbar der Auffassung
von Rusch, der unter den drei Rheinfähren um das Jahr 1380 die „Fahr an den
Hunden bei Kehl (Landestelle etwa Pestalozzischule)" aufführte. Die „Fahr zu
den Hunden" taucht in den Straßburger Urkunden eindeutig als linksrheinische
Abfahrtstelle auf, so in Nr. 2 am 18. 6. 1297: „ad Canes extra muros Argenti-
nensis". Eine andere vom 15. 10. 1300 (Nr. 5) spricht von der Rheinüberfahrt
„zu den Hunden, ubi itur a civitate Argentina versus Offenburg"; eine weitere
vom 6. 12. 1337 (Nr. 14) sagt: „an dem obern far des Rines zu den Hunden
ussewendig der stat zu Strazburg", und schließlich nennt eine Urkunde von
1339 (Nr. 15) die „varen zu sante Johannese zu den Hunden unde zu Hunes-
velt". Beinert kommt nach Heranziehung der Dokumente zu dem Schluß, „daß
es vor etwa 1333 nur zwei Rheinfahre gab, die noch nicht in ein oberes und
ein unteres unterschieden waren. Das eine ist die Fahr zu den Hunden, das andere
das Fahr zu Hundsfeld. Das erste ist kein anderes als dasjenige, das bei
Kehl landete. Daher trägt es einmal 1372 die Bezeichnung ,das Fahr zu Kenle',
während die gewöhnliche Benennung stets ,zu den Hunden' ist." In der Urkunde
Nr. 16 aus dem Jahre 1341 wird diese Fährverbindung auch entsprechend
wiedergegeben: „Rheinfahr zu den Hunden ex opposito villarum Kenle et Je-
ringheim" (Rheinfahr zu den Hunden gegenüber Kenle und Jeringheim).

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