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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
68. Jahresband.1988
Seite: 101
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Hundertschaftsrichter und Hungericht

Hornung verwies darauf, daß sich die Anzahl der Namen mit „Hund" bei intensiver
Nachforschung noch erweitern ließe. Ein weites, wenn auch kein unbe-
ackertes Feld, denn beispielsweise hatte sich schon Erwin Volckmann mit den
„Hundsgassen" beschäftigt, wie auch Ernst Christmann „Von den ,Hund(s)-
gassen' im nördlichen und oberrheinischen Raum" oder „Von Dingstatt und
Hundo (Hunno) in Bodennamen zwischen Rhein und Saar" schrieb. Beide Autoren
hatten bei ihrer Namensdeutung vor allem alte Gerichtsverhältnisse im
fränkischen Siedlungsgebiet im Auge. Volckmann war davon überzeugt, daß
die Bezeichnung Hunnen- oder Hundegasse auf den urgermanischen Hunno,
den Vorsteher der Hun- oder Honschaft, verweist, und auch bei Christmann
stand im Mittelpunkt seiner Überlegungen der alte Hundertschaftsführer, ahd.
Hundo und mhd. hunde und die daraus assimilierten Formen hunno und hun-
ne, später abgeschwächt zu hun (Hun).129

Als Karl Schwingel 1953 auf einer Tagung der Arbeitsgemeinschaft für westdeutsche
Landes- und Volksforschung auf der Ebernburg (Nahe) über das
„Hunria" genannte Gericht in Neumünster bei Ottweiler referierte,130 wies
Christmann daraufhin, daß jene alten Gerichtsverhältnisse auch in Flurnamen
ihren Niederschlag gefunden haben. Als Beispiele führte er Malstatt in Saarbrücken
und Hundstatt bei der alten Reichsburg Kirkel zwischen Saarbrücken
und Zweibrücken an, wo eine Karte aus dem 16. Jh. unterhalb der Burg ein
Hundhaus, einen Hundacker und eine Hund wiese verzeichnet. Das Hundhaus
war die Wohnung für den „Hundo" genannten Hundertschaftsrichter, der im
Verlauf der Jahrhunderte zum bloßen Gerichtsbüttel herabsank; „Hundacker"
oder „Hundwiese" nannte man das ihm als Dotation gegebene Land. Die
Hundwiese hieß ursprünglich hunwieß (1588), Hunnwieß (1687), 1699 auch
schon einmal Hundwieß, 1717 Hunnwieß, dann auch gelegentlich Huhnwiese
.131 Die „Hundgaß" bezeichnete nach Christmann den Weg des Hundo zur
Dingstatt; noch im 18. Jh. habe er in manchen Orten die Deliquenten zum Galgen
begleitet. Sie könne ihren Namen aber auch nach dem in ihr gelegenen
Hundhaus führen. Christmann wies darauf hin, daß alle mit „Hund" als Bestimmungswort
gebildeten Siedlungs- und Flurnamen immer nur bei den fränkischen
Dingstätten ehemaliger Hundertschaften auftreten.

Auch Schwingel erwähnte in seinem Aufsatz über „Das Ommersheimer Hungericht
", daß Flurnamen wie Hunacker, Hunerau, Hünau, Hunfeld (bei
Eschringen), Hunauer Ecke an das Hungericht erinnerten.132

„Die alte Hun"

Wenn er weiterhin vermerkt, daß die Ommersheimer mit dem „Hungericht"
uraltes Volksrecht bis ins 16. Jh. hinübergerettet hätten, möchte ich hinzufügen
, daß die Tradierung anscheinend bis in unsere Zeit erfolgte. Im 18. Jh.,

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